hallo,
bei einer scheidung wird ja bekanntlich ein versorgungsausgleich der rentenansprueche gemacht. wenn nun die ex´frau vor ihrem renteneintritt stirbt, bekommt man diesen abzug wieder rueckuebertragen?
princo
hallo,
bei einer scheidung wird ja bekanntlich ein versorgungsausgleich der rentenansprueche gemacht. wenn nun die ex´frau vor ihrem renteneintritt stirbt, bekommt man diesen abzug wieder rueckuebertragen?
princo
Hallo,
nein. Ein einmal getätigter Versorgungsausgleich wird nicht rückgängig gemacht.
Könnte ja sonst gewisse Optionen bezüglich des frühzeitigen Ablebens des vormaligen Ehepartner eröffnen, wenn du verstehst was ich meine…
Greetz
S_E
Moin,
nein. Ein einmal getätigter Versorgungsausgleich wird nicht
rückgängig gemacht.
Das ist grundsätzlich falsch. Hat derjenige, der den Versorgungsausgleich erhalten hat, weniger als 36 Monate Rente bezogen, wird das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person nicht mehr gekürzt. § 37 Versorgungsausgleichsgesetz
Gruß
TET
Guten Tag,
hier mal ein Link dazu:
http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-…
Wie sagte mein Versichertenältester bei Beantragung meiner EMi-Rente und laufendem Scheidungsverfahren: Behalten Sie ihre Ex-Frau immer noch im Augenwinkel… denn diese Rückübertragung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag…
Gruß
MG
Hallo,
war das einer der Dinge die 2009 umgestellt wurden?
LG
S_E
Hallo
war das einer der Dinge die 2009 umgestellt wurden?
Jein,
vorher waren es 24 Monate.
Gruß von TrixiMaus