Witwenrente

Liebe/-r Experte/-in,

mein Mann ist im Alter von 41 Jahren gestorben. Er hatte jedoch von mir getrennt gelebt und die Scheidung eingereicht. Ich bin nicht geschieden.

Ich bekomme jetzt von der Rentenversicherung lauter Fragen/Fachausdrücke an den Kopf geworfen, mit denen ich nichts anfangen kann. Vor Weihnachten ist aber auch absolut Keiner erreichbar.

Was ist die große Witwenrente?
Was ist die kleine Witwenrente?
Habe ich überhaupt Anspruch?

Sein letzter, mir bekannter Verdienst waren run 38.000 EUR bei Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Was steht mir mit einem Kind 4 Jahre zu?

Hallo Frau Marcks-Huber,
zum Zeitpunkt des Todes Ihres Ehemannes waren Sie noch rechtskräftig verheiratet. Insoweit haben Sie Anspruch auf Witwenrente. Soweit Sie ein Kind erziehen, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, steht Ihnen die große Witwenrente zu.
Ich gehe davon aus, das der Witwenantrag schon eingereicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Sommer
Rentenberater