Vorschuss auf die Witwenrente:
„War Ihr Ehepartner bereits Rentner, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach seinem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen. Sie müssen dafür lediglich die Sterbeurkunde vorlegen. Formulare gibt es bei jedem Postamt.
Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente und wird auf die späteren Witwenrentenansprüche angerechnet.
Dieser Antrag gilt zwar als Rentenantrag, er reicht aber für eine Berechnung der Hinterbliebenenrente nicht aus. Den formellen Rentenantrag müssen Sie deshalb bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachreichen.“
Quelle: [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_71…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/02Rente/03 leistungen/01 allg antragstellung/antragstellung__text.html)
Der eigentliche Rentenantrag kann dann bei der Stadtverwaltung (Versicherungsamt oder in kleineren Orten Sozialamt) oder bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung gestellt werden.