Witwenrente - allgemeine Wartezeit 5 Jahre

Hallo

Was bedeutet denn die Bedingung für den Anspruch der Witwenrente muss der verstorbene eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Gruß modano

Hallo,

„Die versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Witwenrente ist erfüllt, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren an Beiträgen erfüllt hat. Hierzu zählen Pflichtbeiträge, aber auch freiwillige Beiträge, die der Verstorbene selbst in die Rentenversicherung eingezahlt hat.“

Aber es gibt noch mehr Regelungen zu beachten:

Mehr Information unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Auf der Homepage rechts: Thema des Monats: „Januar 2010: Witwenrente - Witwerrente“ anklicken.

Gruß
Zemionow