Hallo,
Hallo,
Kann Sie nun nach dem Tod des Ehemannes , eine Witwenrente
ihres verstorbenen Ehemannes in Deutschland beantragen ?
Klar kann sie das, beantragen kann man alles … aber ob man es auch bekommt!?
))
Scherz beiseite, werden wir sachlich:
Herr X stirbt und war Renter.
Herr X war im europäischen Ausland (nehmen wir an es ist)
Polen verheiratet, hat aber 2 Wohnsitze- in Deutschland und in
z.B. Polen.
Die Ausländische Ehefrau (Polin) hat nur die polnische
Staatsangehoertigkeit und auch nur dort einen Wohnsitz.
Der Wohnsitz ist im Grunde gar nicht das Entscheidende, sondern wo Beitragszeiten zurückgelegt wurden. Wenn der Verstorbene also in Deutschland Beitragszeiten zurückgelegt hat und auch in Polen, dann wird bei Anspruch auf Witwenrente - da gibt’s ein paar Voraussetzungen, wie verheiratet, Mindestzeiten etc., aber wir unterstellen mal, dass die erfüllt sind - die Witwenrente aus Deutschland aus den deutschen, die Witwenrente aus Polen aus den polnischen Zeiten berechnet.
Die Witwe aus Polen stellt den Antrag beim polnischen Versicherungsträger, gibt an, dass ihr verstorbener Ehemann auch Zeiten in Deutschland zurückgelegt hat und der polnische Versicherungsträger leitet automatisch das Verfahren in Deutschland ein.
Geregelt sind solche Dinge übrigens in den EU-Verordnungen, früher in Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Polen.
Ich kenne mich in den Sonderregelungen bzgl. den EU-VO und SVA zwischen Deutschland und Polen nicht so gut aus, da gibt’s auch ein paar Übergangsregelungen. Aber grundsätzlich dürften die obigen Aussagen richtig sein.
Ich danke für die kompetenten Antworten hier im Forum!
Bitte … ich hoffe, die war auch kompetent. 
Servus,
Robert