Hallo
wenn man eine Witwenrente bekommt und geht nebenbei arbeiten, verdient in manchen Monaten so das man unter dem Freibetrag bleibt in manchen kommt man drueber so das die Rente gekuerzt werden muesste.
Frage:
Wird gleich bei angenommen 1 Monat von 12 die Rente gekuerzt? Oder hat man z.B. 2 Monate frei wo es ok ist wenn man den Freibetrag uebersteigt und die Rente wird trotzdem nicht gekuerzt?
Woher weiss die RV das??
Danke
Hallo
Hallo,
vorweg: Die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten funktioniert völlig anders als z.B. die Hinzuverdienstregelungen bei Erwerbsminderungsrenten. So gibt es hier keine Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens. Zudem läuft es so, dass der Betrag, der den Freibetrag übersteigt zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Schon hierdurch musste eine Regelung gefunden werden, um durch Einkommensschwankungen z.B. bei Stundenlöhnern nicht Monat für Monat eine Überprüfung vorzunehmen.
Frage:
Wird gleich bei angenommen 1 Monat von 12 die Rente gekuerzt?
Oder hat man z.B. 2 Monate frei wo es ok ist wenn man den
Freibetrag uebersteigt und die Rente wird trotzdem nicht
gekuerzt?
Um durch solche Einkommensschwankungen nicht laufend die Hinterbliebenenrente neu zu berechnen - das könnte ja im Extremfall jeden Monat erfolgen! -, wird grundsätzlich vom durchschnittlichen monatlich Einkommen des Vorjahres ausgegangen. Das laufende Einkommen ist nur dann anzusetzen, wenn es im Durchschnitt von drei Monaten um mindestens 10 % niedriger als das Einkommen des Vorjahres ist oder wenn erstmalig eine Beschäftigung aufgenommen wird. Auch im letzteren Fall wird vom durchschnittlichen Einkommen der folgenden drei Monate ausgegangen.
Vermindert sich das Einkommen, so wird das verminderte Einkommen nur dann berücksichtigt, wenn es um mindestens 10 % niedriger als aktuell zu berücksichtigende Einkommen. Hierfür muss die Hinterbliebene allerdings einen Antrag stellen, da der RV-Träger hiervon nichts erfährt.
Einkommenserhöhungen hingegen sind erst vom 01.07. des Folgejahres an zu berücksichtigen.
Woher weiss die RV das??
Das Einkommen des Vorjahres wird dem Rentenversicherungsträger maschinell aus dem eigenen Versicherungskonto der Hinterbliebenen gemeldet. Für das laufende Einkommen wird bei der Hinterbliebenen angefragt.
Hinweis: Die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten ist eines der komplexesten Gebiete des ohnehin schon schwierigen Rentenrechts. Ich hoffe, ich konnte, das einigermaßen verständlich rüberbringen, wobei ich einige Details und Feinheiten weggelassen habe … das würde wohl zu weit führen. 
Danke
Bitte!
Gruß,
Robert