Hallo,
Mein Mann und ich haben das gleiche Einkommen. Unsere Rentenauskünfte ergeben auch die gleiche voraussichtliche Rentenhöhe. Weiß jemand, ob auch wir Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen würden, wenn einer von uns sterben sollte oder entfällt das, weil es keine Differenz zwischen den Einkommen gibt ? ? ? ?
Es bsteht grundsätzlich für beide der gleiche Anspruch, je nach Jg. bzw. Eheschließung auf 55 oder 60 % der Rente des Verstorbenen. Jedoch wir EIGENES Einkommen, also Rente, soweit es einen Freibetrag übersteigt (derzeit rd. 720 €) zu 40 % auf die eigentlich zustehende Ww®Rente angerechnet und mindert so den Anspruch. Bei der 55 % Rente (gleich „neues Recht“ gehören aber noch sonstiges Einkommen dazu. Beratungen bei der gesetzl. RV (fragen GemeindeverwaltunG) sind kostenlos.
Hallo Nurichxxx,
Grundsätzlich hat die Witwenrente nichts mit dem jetzigen Einkommen zu tun. Aber man muß sich seine Einkünfte die man ab dem Tag des (Witwen-)Rentenbeginns bezieht, anrechnen lassen. Das ist hier alles nicht so leicht erklärt, da sehr kompliziert. Ich empfehle, daß Du erst mal diese Broschüre
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…
herunterlädst und liest. Wenn Du das gemacht hast und noch Fragen offen sind, könntest Du bei einem ehrenamtlichen Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung vor Ort um ein persönliches Gespräch ansuchen. Hier kannst Du nach einem solchen Berater in Deiner Nähe suchen.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…
Man kann das komplexe Thema von der Ferne nicht so beantworten.
Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
Hallo,
Mein Mann und ich haben das gleiche Einkommen. Unsere Rentenauskünfte ergeben auch die gleiche voraussichtliche Rentenhöhe. Weiß jemand, ob auch wir Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen würden, wenn einer
von uns sterben sollte oder entfällt das, weil es keine
Differenz zwischen den Einkommen gibt ? ? ? ?
Hallo
alle Anwartschaften ergeben sich aus dem Rentenbescheid.
Deshalb kann ich so pauschal keine Antwort geben.
Am besten bei der RV mal annrufen:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen allgemeine Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Dazu gehören z.B. Auskünfte zu den Voraussetzungen für eine Rentengewährung, zum Rentenbeginn oder zu den einzureichenden Unterlagen. Außerdem werden allgemeine Auskünfte zum Kontenklärungsverfahren und zu Rehabilitationsleistungen gegeben.
Das kostenlose Bürgertelefon der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd erreichen Sie unter der Nummer 0800 1000 48015
Wir sind für Sie da:
■Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr
■Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
gruß
j türk
www.tuerk-versicherungen.de
Liebe/r nurichxxx,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter helfen.
Informieren können Sie sich bei der Renten- bzw. Krankenkasse erfragen – falls Sie dies noch nicht getan haben.
Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Hallo, keine angst, natürlich haben Sie beide einen Witwen/ Witwerrentenanspruch. es kommt auf die Einkommensanrechnung darauf an und wann Sie geheiratet haben bzgl. Rentenhöhe.
Nähere Infos gibts unter www.drv-bund.de unter Publikationen bzgl. Hinterbliebenenrenten. es gibt inzwischen auch das Rentensplitting, hatte aber noch nie einen solchen Fall- bitte selber informieren, ob das eine Option ist.
Gruß
marot
Hallo
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipp…,
hier ist einiges zu finden:
jeder Ehegatte hat einen Freibetrag. Die darüber hinaus gehenden Einkünfte werden anteilig angerechnet. (s. link)
Gruß
Franjo