Es gibt da ein Problem bei der Hinterbliebenrente.
Eine Person war zum Zeitpunkt des Todes fast am Ende der Ruhezeit einer Altersteilzeit. Und hatte zudem „vorgearbeitet“, damit die Rente im Erlebensfall nicht so niedrig wird. Das Alter bei Todeseintritt war 63 Jahre.
Von der Rentenversicherun kam eine uverständliche Berechnung (4 Seiten lang), die 2 Endwerte ausweist, die sich um fast 100% unterscheiden.
Im Begleibrief steht nur zu Anfang, dass der Versicherte einen Anspruch hat, dass ihm Unterschied zwischen den ermittelten Grundlage für eine „üngefähere Differenz“ sei, deren Auszahlung dann dem Verstorbenen zustehe.
Die Berechnung endete mit der lapidaren (und mit keinem Wort begründeten) Festellung, dass es sich bei dem errechneten Betrag um KEINE Differenz (lt. nicht näher bezeichneter gestzl. Regelung) handele.
Warum die beachtlich hohe errechnete Differenz jetzt plötzlich KEINE Differenz mehr ist, und folglich zu KEINELEI Ausgleichzahlung führen wird, kann nur irgendein fragwürdiger „Experte“ der da