Witwenrente + Ganztagsjob

Ein Ehemann ist schwer erkrankt und wird in absehbarer Zeit versterben. Der Rentenantrag der Ehefrau wurde abgelehnt. Aus gesundheitlichen Gründen kann sie trotzdem aber eigentlich höchstens nur noch halbtags
arbeiten. Das ist im Moment allerdings finanziell kaum machbar wegen den hohen Kosten rund um den erkrankten Ehemann. Sollte dieser in den nächsten Tagen oder Wochen versterben und die Ehefrau zu dieser Zeit
immer noch ganztags arbeiten gehen, würde die große Witwenrente mit ihrem Ganztagseinkommen verrechnet. Sie bekäme dadurch dann nur ein paar wenige Euros. Wenn sie im Nachhinein aber dann nur noch halbtags
arbeiten ginge, würde die Witwenrente dann auch daraufhin umgerechnet oder würde das nicht akzeptiert werden? Könnte sie jetzt schon ihre Stunden reduzieren auf halbtags, damit sie eine höhere Witwenrente
bekäme oder kann sie gezwungen werden, nach dem Tod ihres Mannes wieder ihre Vollzeitstunden aufzunehmen?

Hallo,

Sollte dieser in den nächsten Tagen oder Wochen versterben und
die Ehefrau zu dieser Zeit

immer noch ganztags arbeiten gehen, würde die große
Witwenrente mit ihrem Ganztagseinkommen verrechnet. Sie bekäme
dadurch dann nur ein paar wenige Euros.

Na immerhin wenigstens noch etwas dazu …

Wenn sie im Nachhinein
aber dann nur noch halbtags

arbeiten ginge, würde die Witwenrente dann auch daraufhin
umgerechnet oder würde das nicht akzeptiert werden?

Weniger Einkommen = weniger Anrechnung. Der Rentenversicherungsträger ist nicht die Agentur *hüstel*

Könnte sie
jetzt schon ihre Stunden reduzieren auf halbtags, damit sie
eine höhere Witwenrente

bekäme oder kann sie gezwungen werden, nach dem Tod ihres
Mannes wieder ihre Vollzeitstunden aufzunehmen?

Von mir aus kann sich die Dame auch einen reichen Knacker suchen, ganz zu hause bleiben und in wilder Ehe leben. Dann gibts die Witwenrente in voller Höhe.

Wenn ich mich nicht täusche, wird grundsätzlich das durchschnittliche monatliche Vorjahreseinkommen zur Anrechnung auf die WwR genommen. Bei einer Erstfeststellung der Rente kann das laufende Einkommen genommen werden, wenn es um mindestens 10% geringer als das Einkommen des Vorjahres.

Und nur zur Info: Das Einkommen wird nicht brutto angerechnet, es wird vor der Anrechnung noch pauschal um 40% gekürzt, de facto wird damit mit dem netto gerechnet. Und man hat ja auch noch einen Freibetrag. Und erst das, was über dem Freibetrag ist, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Also „gewinnt“ man immer, da jeder Euro, der über dem Freibetrag liegt, nur 40 Cent an Rente kostet.

Greetz
S_E