Witwenrente, hat meine Mutter noch Ansprüche?

Hallo, meine Mutter erhält ca. 600 € Witwenrente. Bisher hat das Geld gereicht da mein Bruder mit ihr einen Haushalt geteilt hat und sich finanziell beteiligt hat. Nun muss ich mich nach einer kleinen Wohnung für meine Mutter umsehen. Sie ist 60 Jahre alt, und sie hat mit 25 das letzte mal gearbeitet. Danach war sie Hausfrau. Mein Vater starb 1991, seitdem sind wir immer ohne Sozialhilfe ausgekommen. Was kann meine Mutter nun zusätzlich beantragen / erhalten? Wie geschrieben, sie erhält 600 € Witwenrente. Worauf und in welcher Höhe hat sie Anspruch? Ich habe in Gesprächen mittlerweile herausgefunden dass sie nicht vermittelbar ist. Also, sie würde keinen Job bekommen. Deshalb meine Frage was für Ansprüche sie hat. Ich mache mir grosse Sorgen. Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Ihre Mutter soll sich zuerst einmal beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Da sie eher keine Arbeit finden wird (kommt drauf an, was sie beruflich gemacht hat als junge Frau), sollte sie parallel dazu gleich beim zuständigen Jobcenter einen Arbeitslosengeld-II (Abkürzung: ALG-II)-Antrag stellen. Die Sachbearbeiter an dieser Stelle wissen auch, ob es evtl. reichen würde, nur Wohngeld zu beantragen (eher nicht). Diesen Antrag soll sie stellen noch bevor eine andere kleine Wohnung gefunden wird. Man sollte dann das Jobcenter fragen, ob die Wohnung als angemessen angesehen wird (Größe und Miethöhe). Bei der Berechnung möglicher ALG-II-Leistungen wird der Wohnbedarf nämlich mitberechnet.
ALG-II könnte Ihre Mutter bekommen bis zum 65. Geburtstag. Mit Erreichen des 65. Lebensjahres erhält Ihre Mutter dann ja auch die eigene Rente. Wenn das Geld aus Witwenrente und eigener Altersrente immer noch nicht reicht, kann ein Wohngeldantrag gestellt werden. Man kann parallel dazu beim Sozialamt auch einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen. Die beiden Stellen (Grundsicherung und Wohngeld) berechnen jede für sich und man sieht dann, womit sich Ihre Mutter besser stellt.
Alles Gute!

zur eigenen rente kann man grundsicherung beim zuständigen sozialamt beantragen, jedoch gehe ich bei dem alter davon aus, dass sie hartz4 beim jobcenter beantragen muss… hier gibts geld, gleichzustellen mit der grundsicherung. dh. die rente wird als einkommen angerechnet.

Hallo, ich möchte versuchen ein paar Ratschläge zu geben.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter noch keine Altersrentnerin ist also ist sie grundsätzlich erwerbsfähig. Woher haben Sie die Aussage, dass sie nicht mehr vermittelbar ist? Wurde hier eventuell ein arbeitsmedizinisches bzw. amtsärztliches Gutachten erstellt? Wieviel Ansprüche Ihre Mutter wo hat, kann ich so leider nicht beantworten. Auf jeden Fall wäre für sie das örtliche Job-Center (für das Beantragen von Leistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II-Zweites Buch Sozialgesetzbuch-) bzw. das Sozialamt (für das Beantragen von Grundsicherungsleistungen für Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII) zuständig. Bitte nehmen Sie Kontakt zu diesen Ämtern auf. Einen Rat noch, bevor Sie eine Wohnung für Ihre Mutter suchen, fragen Sie bei den Ämtern nach, ob die Mietkosten angemessen sind und bei eventuellen Ansprüchen berücksichtigt werden (in der Regel gehören angemessene Kosten der Unterkunft und Heizkosten immer mit zum Regelbedarf der antragstellenden Person). Wenn Sie diese Leistungen nicht beantragen möchten, dann haben Sie zumindest die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Ich hoffe, dass ich ein wenig weiter helfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie mir einfach.

kann leider nicht helfen

Hallo,
kein Problem, grundsätzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, einfach an das zuständige Jobcenter wenden!
Falls aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig wäre das Sozialamt mit Hilfe zum Lebensunterhalt (ab 65 Grundsicherung) zuständig, muss aber zunächst das JC prüfen!