Hallo,
meine vor kurzem verwitwete Mutter sitzt zu Hause und weint sich die Augen aus dem Kopf, da sie gestern den Witwenrentenbescheid erhalten hat, laut dem bekommt sie lächerliche 251.- Witwenrente.
Was uns nicht ganz verständlich ist - es hiess immer, die WW Rente wären 60% von seiner Erwerbungsunfähigkeitsrente, da er knapp 800.- Erw.Unf. Rente hatte wären das ja ca. 500.- ?!
Ausserdem hatte er eine Zusatzversorgung von der Stradt München.
Nun war meine Ma heute im Rentenamt und hat es sich nochmal ausrechnen lassen, es bleibt dabei, sie bekommt 251.- Witwenrente.
Zum sterben zuviel, zum Leben zu wenig.
Wo bekommt man Hilfe bzw Rat in so einem Fall? Wir werden gegen den Bescheid auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen.
Dankeschön
clare
Hallo Clare!
Die Formel „Witwenrente = 60 % Erwerbsminderungsrente“ gilt in der Form nicht mehr, eigentlich war das auch nur ein Orientierungswert, denn die Berechnung geht anders von Statten.
Zu der niedrigen Witwenrente kann man so ohne weitere Angaben nicht Stellung nehmen, dazu müsste man folgendes wissen:
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Wann ist Dein Vater geboren, wann Deine Mutter?
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Verfügt Deine Mutter über eigene Einkünfte, z.B. Lohn/ Gehalt aus einer Beschäftigung, eigene Rente etc.?
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Das findet - in Abhängigkeit vom Heiratsdatum und/ oder den Geburtsdaten Deiner Eltern evtl. auch Anwendung: Wurde Deiner Mutter eine Lebensversicherung wegen des Todes Deines Vaters ausbezahlt?
Und auch wenn diese Angaben vorliegen, kann man ohne Kenntnis aller Umstände, den Rentenbescheid etc. nur vage Angaben machen.
Das Einlegen eines Widerspruches ist durchaus richtig, diesen aber damit zu begründen, dass die Witwenrente 60 % einer Erwerbsminderungsrente sei, wird Euch leider nicht weiterführen. Diesen sollte man schon begründen, deswegen legt den Widerspruch zunächst zur Fristwahrung ein, wenn Ihr keine eingehende Begründung im Moment „finden“ könnt.
Meine Empfehlung: Wendet Euch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Eures Rentenversicherungsträgers. Nehmt den Rentenbescheid etc. mit und erkundigt Euch dort, die Beratung ist kostenfrei. Diese Stellen haben übrigens nicht die Absicht Euch über’s Ohr zu hauen o.ä., sondern sind gerade in solchen Fällen behilflich und nehmen ggf. auch den Widerspruch auf.
Gruß,
Robert
P.S.: Was ist eine
… Erw.Unf. Rente … ?
P.P.S.: Die Zusatzversorgung Deines Vaters der Stadt München: Habt Ihr dort auch schon einen Antrag auf Hinterbliebenversorgung gestellt; das solltet Ihr auf jeden Fall machen!
Hallo,
gesetzliche Grundlage: SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html
vielleicht wirfst du unterschiedliche Begriffe durcheinander?
Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente? Unfallrente von der Berufsgenossenschaft?
Zusatzversorgung muss evtl. extra beantragt werden.
Für eine konkretere Antwort brauchen wir hier genaue Infos.
Grüße
H.
Hallo clare,
sollte es trotzdem nicht mehr Rente werden, gibt es Grundsicherung für Alte und Erwerbsgeminderte.
Für München solltest du dir mal diesen Link ansehen:
http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/sozialesicherung/…
grüsse
dragonkidd