Witwenrente mit 30

Hallo,
Angenommen, es gibt eine 30jährige Frau, deren Ehemann vor ca. 5 Jahren verstarb. Sie könnte für 2 Jahre nach dem Tod des Mannes eine Kleine Witwenrente erhalten haben. Ist es rechtens, dass die Kl. Witwenrente - ohne Berücksichtigung eines eher kleinen Einkommens (600 € monatl. bei Vollbeschäftigung) - auf 2 Jahre begrenzt wird? Wenn ja, wann könnte ein weiterer Antrag gestellt werden?
Gruss und Dank

Hallo,

Man hat hier ja das Rentenrecht ausdrücklich mit dem Ziel geändert, sogenannte Versorgungsehen zu vermeiden. Wenn eine Witwe unter 45 ist und keine Kinder unter 18 erzieht und auch nicht erwerbsgemindert ist, dann bleibt es bei der begrenzten kleinen Witwenrente. Man mutet einer jungen Witwe zu, selbst für ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sorgen und sich eine eigene Altersversorgung aufzubauen.

Gruß Woko

Hallo,

Woko hat schon das meiste gesagt. Nur so viel: Die Witwe kann mit Erreichen des 45. Lebensjahres wieder einen Antrag auf die Witwenrente stellen - sofern sie dann immer noch Witwe ist.

Grüße
Florian

Danke für die Auskunft, auch wenn sie sehr ernüchternd und deprimierend ist. Gruß Ch.

Vielen Dank für die Auskunft.
Gruß Ch.