Hallo zusammen, immer noch etwas verwirrt.
Es stimmt doch, dass man keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Witwenrente hat wenn man erneut heiratet.
Gilt dies auch für private Rentenversicherungen?
Denn eine Witwe, die im Eu-Ausland wohnt, bekommt immer noch von Deutschland eine Witwenrente ( hat sie selbst als Einkommen in einer anderen Sache angegeben ) obwohl sie bereits vor 10 Jahren, hier in Deutschland vor ihrer Auswanderung, wieder geheiratet hat.
Danke schon mal
Hallo,
Es stimmt doch, dass man keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Witwenrente hat wenn man erneut heiratet.
Ja.
Gilt dies auch für private Rentenversicherungen?
Was steht denn dazu in den Bedingungen? Ich denke, dass es da eher die Regel ist, dass da eben eine Person X nach dem Tod der Person Y lebenslang eine Rente bekommt. Man darf sich da auch nicht unbedingt am Begriff Rente aufhängen, das hätte auch einfach anders genannt werden können.
Grüße
Danke ElBuffo,
Es ist so:
Eine Witwe, die im Eu-Ausland wohnt, bekommt immer noch von Deutschland eine Witwenrente ( hat sie selbst als Einkommen in einer anderen Sache angegeben ) obwohl sie bereits vor 10 Jahren, hier in Deutschland wieder geheiratet hat (bevor sie mit Ihren Kindern und dem neuen Ehemann augewandert ist).
Aber bevor ich mich richtig darüber aufrege, wollte ich wissen ob es auch sein kann, dass es eine Hinterbliebenenrente weiter gezahlt wird bei erneuter Heirat.
Sie hatte angegeben, dass sie Witwenrente ( evtl. falsche Bezeichnung von ihr?) bekommt.
Freundlicher Gruß
Hallo,
Eine Witwe, die im Eu-Ausland wohnt, bekommt immer noch von
Deutschland eine Witwenrente
Wenn sie erneut verwitwet ist, bekommt sie die von ihrem letzten Ehemann.
Wenn sie von ihrem ersten Ehemann geschieden wurde, ist alles viel komplizierter. Dann bekommt sie (je nachdem, wann die Scheidung war) quasi (wie gesagt, das ist kompliziert) einen Teil der Rente ihres ehemaligen Ehemanns sobald sie selbst das Rentenalter erreicht. Das ist dann aber ihre eigene Rente, keine Witwenrente.
Außerdem gibt es noch eine Rente für Kindererziehungszeiten (auch das hängt von vielen Details ab) und auch das ist eine eigene Rente der Frau.
Bei privaten Renten und Betriebsrenten ist, wie schon gesagt, alles mögliche denkbar.
Cu Rene
Hallo René,
es kann also sein das die sogenannte Witwenrente ein Rente einer privaten Versicherung ihres verstorbenen Mannes ist.
Zur Witwe nochmal (Nur zum besseren Verständnis.). Sie lebte in Deutschland, dann verstarb ihr Mann. Sie heiratete vor 10 Jahren einen neuen Mann welcher auch die Kinder adoptierte. Dann sind sie in ein EU Land ausgewandert. Bei einer Befragung einer Institution nach Ihrem Einkommen gab sie an dass sie Witwenrente aus Deutschland bekommt. Daher meine Frage ob es sich dabei auch um eine private Rente handeln könnte.
(Denn wenn es von der gesetzl. Rentenversicherung wäre, wäre es doch dann nicht Rechtens.)
Gruß sasso
Na, da hast du aber das falsche Brett erwischt!
Hallo.
Das Brett Allgemeine Rechtsfragen ist bei diesem Thema die falsche Anlaufstelle. Frag doch mal die Mods, ob sie’s ins Versicherungsbrett verschieben!
Grüße, Cornetto
Hallo,
Eine Witwe, die im Eu-Ausland wohnt, bekommt immer noch von Deutschland eine Witwenrente (hat sie selbst als Einkommen in einer anderen Sache angegeben) obwohl sie bereits vor 10 Jahren, hier in Deutschland wieder geheiratet hat (bevor sie mit Ihren Kindern und dem neuen Ehemann augewandert ist).
Aber bevor ich mich richtig darüber aufrege, wollte ich wissen ob es auch sein kann, dass es eine Hinterbliebenenrente weiter gezahlt wird bei erneuter Heirat.
Sie hatte angegeben, dass sie Witwenrente ( evtl. falsche Bezeichnung von ihr?) bekommt.
Möglich ist grundsätzlich alles. Wenn sie allerdings bereits in Deutschland geheiratet hat, würde ich vermuten, dass dies die gesetzliche Rentenversicherung auch erfahren hat und die Witwenrente weggefallen ist. Bei privaten Versicherungen kommt es eben auf die Vertragsbedingungen an. Die Namen, die sich die Versicherungsunternehmen ausdenken, haben nicht unbedingt etwas mit den Bedingungen der Renten der gesetzlichen Versicherer zu tun.
Die GRV kennt auch eine Rente nach dem vorletzten Ehepartner. Diese kann beantragt werden, wenn auch die zweite bzw. letzte Ehe wieder aufgehoben worden ist.
Vielleicht bekommt sie auch nur Leistungen aus einer Lebensversicherung, die ihr erster Ehemann für sie abgeschlossen hat und sie nennt es für sich Witwenrente, vielleicht unabsichtlich oder auch absichtlich, weil es dafür in diesem EU-Land diverse Vorteile wie geringere Steuern geben könnte.
Grüße