Hallo also ich habe ein komplexes aber sehr wichtiges problem.
Ich fange erst mal von anfang an …
meine eltern waren beide 2x verheiratet.
ich bin das einzigste kind von meinen eltern . 2 kinder aus der ehe meines vaters kommen dazu . und 2 kinder aus der ehe meiner mutter… Jetzt wirds kompliziert. vor 25 jahren starb die 1 frau meines vaters womöglich in griechenland. meine eltern bekamen kurz darauf bescheid vom standesamt. vor 11 jahren verstarb mein vater allerdings und meine mama bekommt nicht die komplette rente das ja angeblich noch eine frau aus erster ehe meines vaters lebt. bzw. es gibt keine sterbeurkunde. Damals machten sich meine eltern keine gedanken drüber sich eine sterbeurkunde zu besorgen… Und der anwalt hat jetzt auch keine informationen mehr ueber das ableben der frau weil nach 10 jahren oder so die akten vernichtet werden.
mit meinen geschwistern also väterlicherseits hat meine mutter einen schlechten kontakt sodass das keine hilfe wäre. die von der rentenkasse zahlen erst die vollen witwenrente wenn ein totenschein vorliegt.
laut rentenkasse gibt es ein seperates konto wo der anteil der ersten faru draufgeht. was ja eigentlich meiner mama zustehen wuerde. vor einem jahr ist meine mama in rente gegangen. und hat quasi genau 10 jahre lang nur ein teil ihrer rente bekommen. also gibt es eine gewisse hohe summe die noch auf einem konto von der rentenanstalt verweilt. wie kommen wir dadrann … Wir wollen schliesslich das was uns zusteht.
wir waren schon bei sovielen anwälten und nix kam dabei raus.
die kinder väterlicherseits wurden vermehrt angeschrieben. nichts ruehrte sich alle gaben demnach auf man koennte nichts machen … das einzigste was es uns gebracht hat mehrere hundert euro kosten.
es muss doch einen weg geben das geld zu bekommen was einem zusteht bloss wie?
ich bitte nur zu antworten wenn einer einen guten ratschlag hat habe keine lust auf ein streit forum.
das ist verständlich wer möchte das nicht. Leider ist auch klar daß Rechtsverdreher immer darauf achten daß ihre Leistungen bezahlt werden dabei spielt es keine Rolle ob sie erfolg haben .
Die DRV ist eine Beamtenbehörde und es wird nur auf Gesetze geachtet und auf die Verwaltungsanweisungen. die einzige chance ist also die einen Totenschein vorzulegen, du schreibst von einer Mitteilung des Standesamts ? ein griechisches oder deutsches ? wenn es ein grieschisches war sollte es auch möglich sein von dort eine Urkunde zu erhalten …
das wird wohl auch nicht kostelos gehen aber es ist die einzige Möglichkeit an das geld zu kommen…
das war ein deutsches standesamt. sie hat auch in deutschland gewohnt ist dann nach griechenland und kam nicht mehr zurück. aber nach eine gewissenzeit muss doch ein mensch auch fuer tod erklärt werden wenn der jahrzente keine lebenszeichen gibt odernicht?
ich muss zunächst noch einmal bezüglich des Sachverhaltes nachfragen:
Worauf wird die Beschränkung der Witwenrente Ihrer Mutter begründe?
Wurde bei der Scheidung ein Ehegattensplitting durchgeführt oder wegen des möglichen Witwenrentenanspruchs der ersten Ehefrau?
Für das Ausfindigmachen der ersten Ehefrau bzw. eine Sterbeurkunde kann vielleicht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg helfen. Am Standort Stuttgart befindet sich die Verbindungsstelle für Rentenangelegenheiten mit Griechenland. Eine mögliche Rente für die erste Ehefrau würde dieser Träger leisten.
durch den VAG wurde ein Teil den Rentenanwartschaften auf das Konto der ersten Ehefrau übertragen. Dort werden aber keine Zahlungen geleistet, die auf ein anderes Konto gehen. Bei der Berechnung der Witwenrente Ihrer Mutter werden schlicht die durch VAG abgetrennten Entgeltpunkte nicht berücksichtigt.
Sofern die übertragenen Entgeltpunkte bei der ersten Ehefrau noch für keine Leistung „benutzt“ wurden (z.B. eigene Rente oder Waisenrente an deren Kinder), wäre es möglich diese bei der Witwenrente Ihrer Mutter zu berücksichtigen.
Soweit ist alles korrekt.
Ob eine Leistung erfolgt ist, kann der zustände Rentenversicherungsträger der ersten Ehefrau leicht klären. An der Sterbeurkunde führt allerdings kein Weg vorbei. Zunächst liegt es an ihrem Rentenversicherungsträger hier zu ermitteln. Dieser kann die Sterbemeldung im Rentenversicherungskonto der ersten Frau anfragen oder Informationen bei der Meldebehörde einholen.
Was darüber hinaus geht, übersteigt die Ermittlungsmöglichkeiten der Rentenversicherung und auch meine Kompetenzen, da es sich dann nicht mehr um eine Rentenfrage handelt.
Allerdings wäre zu überlegen, ob sich ein großer Aufwand für die Personensuche überhaupt lohnt. Wieviel Entgeltpunkte wurden bei dem VAG übertragen?
Also ich finde den Text ein bisschen verwirrend
Frau A mit Herr A und Frau B mit Herr B verheiratet.
Ehe A und Ehe B werden geschieden.
Frau A (deine Mutter) heiratet Herr B (dein Vater) und da lebt ihr jetzt!!?
Nun starb Herr B und Frau B bekommt eine Witwenrente.
Frau A bekommt auch was aber nur anteilig auf die Ehedauer berechnet.
Laut Unterlagen beim Rentenversicherungsträger scheint kein Nachweis vor zu liegen, das Frau B verstorben ist.
Wenn diese eigentlich sich im Ausland aufhält wird jedes Jahr eine Lebensbescheinigung angefordert.
Wo lebte denn Frau B??
Ggfs. den Rentenversicherungsträger mal über den Vorstand anschreiben.
Würde dir gern weiterhelfen aber da fehlen mir zu viel input.
melde dich per Mail da es zu sehr in den Datenschutz sich dann vertieft