Witwenrente - Nachzahlung

Hallo an alle,
meine 85jährige Mutter stammt aus einer Generation, als Frauen sobald sie ein Kind bekamen noch Hausfrauen waren und der Mann die Berufstätigkeit seiner Frau hätte erlauben müssen.
Seit 2023 mein Vater gestorben ist, ließ sie die Einkommenssteuer immer über die Lohi machen. Da hat sie nun die Info bekommen, ab nächsten Jahr müsse sie damit rechnen, ca. 3000 Euro nachzahlen zu müssen.

Die Einkünfte meiner Mutter

  1. Witwenpension - Mein Vater war A12 mit kleiner Amtszulage als Leiter eine Grundbuchs in Bayern
  2. Eigene Minirente: 128 Euro im Monat
  3. Vor seinem Wehrdienst lernte mein Vater Großhandelskaufmann und ganz wenige Zeit als solcher angestellt: knapp 200 Euro im Monat - wie und ob das nun auf meine Mutter übergeht in Form einer Witwenrente, kann ich leider nicht sagen, ich wohne 600 km von der Mutter entfernt und kann das erst beim nächsten Besuch anschauen.

Ihr wurde von der Bearbeiterin bei der Lohi gesagt, das wäre normal bei der Witwenpension.
Gleichzeitig hat sie sich mit eine Freundin ausgetauscht. Dort sind beide bayerische Lehrkräfte gewesen. Der Ehemann Gymnasiallehrer mit zum Schluss A14, verstorben, seiner Frau, also die Freundin meiner Mutter Fachlehrerin, Sie bekam zum Schluss A9. Also der Verdienst war höher.
Sie meinte, sie müsse auch immer rund 3000 Euro im Jahr zahlen.

Kann mir jemand erklären, was das für rund 3000 Euro sind? Wie sich das begründet?

Es geht nicht darum, dass ich darüber klage, ich würde nur gerne den Hintergrund wissen, dass ich ihn meiner Mutter erklären kann.

Vielen Dank für jeden Hinweis

Wie soll man die Frage beantworten können, wenn man die Einkünfte nicht kennt? Hier sind die Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Gruß
Christa

Vermutlich ist gemeint, dass sie ab nächstem Jahr voraussichtlich 3000,- mehr Steuer bezahlen muss als bisher. Das liegt wahrscheinlich an dem wegfallenden Ehegattensplitting. Dieses wird noch für das Jahr des Todes und das darauf folgende Jahr angewendet. Danach wird der überlebende Ehepartner nach dem Grundtarif versteuert. Auch wenn die Witwenrente geringer ist als die Rente des Verstorbenen, führt das in der Regel zu einer höheren Steuerschuld.

Soviel nur grob zum Prinzip. Genaueres und fachlich fundierteres können sicher andere liefern.

1 Like

Ganz herzlichen Dank, daran wird es liegen. Ich habe mit meinen Mann kein Ehegattensplitting. Aber zu Anfang meines Berufslebens wurden wir als Frauen einmal gewarnt, ins Ehegattensplitting zu gehen mit Begründungen. Ist jetzt bei der Witwenrente/Witwenpension natürlich etwas anderes, aber ich erinnere mich, wenn man eben alleine ist, kommt man in die Steuerklasse 1 mit höheren Abzügen.

Dazu noch eine Frage: Die Abzüge kommen dann aber doch nicht am Ende des Jahres auf einmal, sondern dann müsste doch meine Mutter weniger Netto monatlich gehabt haben.
Wenn ich so nachdenke, das könnte sogar stimmen, sie meinte, alle Pensionäre bekommen eine Bezügeerhöhung nur bei ihr ist es weniger. Kann das sein?

@Christa,
ich würde gerne alles beim Namen nennen, nur weiß ich das eben nicht. Wenn man eine verzweifelte Mutter am Telefon hat, die sich alles nur noch schwarz ausmalt, dann will man helfen, wenn man kilometerweit wegwohnt und aus beruflichen Gründen nicht einfach Urlaub nehmen und hinfahren kann. Es geht nicht darum, dass sie verarmen würde, aber in ihrer Generation gerade noch Kriegskind hält man eben das Geld noch zusammen und alles über 50 Euro sind große Summen, die man überlegen muss, die man planen muss, auch wenn meine Eltern gut leben konnten.

Deshalb herzlichen Dank Axurit, mit deiner Erklärung hat es bei mir im Kopf klick gemacht.

Ich weiß nicht wie das bei den Beamten ist, aber die Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung versteuern ihre Rente selbst, d.h. der Rentenversicherungsträger bezahlt monatlich die um den Krankenkassenbeitrag verminderte Rente aus. Der Rentner macht jedes Jahr eine Steuererklärung für das Vorjahr und bekommt dann einen entsprechenden Steuerbescheid. Das Finanzamt legt auf dieser Basis vierteljährliche Vorauszahlungen fest, die im Folgejahr mit der dann anfallenden Steuer verrechnet werden. Diese Vorausszahlungen weichen natürlich besonders dann von der tatsächlichen Steuer ab, wenn sich die Lebens- und/oder Einkommensverhältnisse ändern. Dann kommt es eben zu solchen Nachzahlungen oder auch mal zu Erstattungen.

Die würden mich interessieren.
In den meisten Fällen spart man durch die Zusammenveranlagung - je höher die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern ist, desto größer ist der Vorteil.

Die Begründung würde mich brennend interessieren. Ich mache mittlerweile seit Jahrzehnten meine Steuererklärung mit WISO Sparbuch, zuerst meine eigene, und nach der Hochzeit von uns beiden, also von meinem Mann und mir. Dort habe ich die Möglichkeit, vor Abgabe der Steuererklärung, mir anzeigen zu lassen, ob Getrennt- oder Zusammenveranlagung günstiger ist. In all den Jahren war ein einziges Mal die Getrenntveranlagung günstiger, ich kann mich aber nicht erinnern, warum, also ob es in dem Jahr eine spezielle Konstellation gab.

Das stimmt zwar, aber ohne Kenntnis der Beträge kann dir niemand sagen, wie hoch die Steuerschuld ist.

Brutto kann das auf keinen Fall sein, warum auch? Durch die geänderte Steuerklasse kann es aber sein, dass sie höhere Abzüge hat, ja.

Mich interessiert nicht, was deine Mutter für Einkünfte hat. Ich wollte dir nur klarmachen, dass niemand, der die Einkünfte nicht kennt, dir sagen kann, ob und wenn ja wie hoch eine Nachzahlung fällig ist. Deswegen habe ich dir den Paragraphen verlinkt, mit dem du das ganz genau selbst berechnen kannst. Aber auch du musst die Einkünfte genau kennen, und dann kommen noch mögliche Ausgaben zum Tragen, die die Steuerschuld vermindern.

Meine Mutter bekommt Witwenrente und eine Altersrente, und bevor sie wegen ihres GdB keine Steuererklärung mehr abgeben musste, hatte sie jährliche Nachzahlungen von 800-900 Euro. Deswegen kommen mir 3000 Euro schon ziemlich hoch vor. Kann aber trotzdem sein.

Bei Beamten wird die Steuer direkt abgezogen, also hier auch bei der Witwenrente, wenn der Mann verbeamtet war.

Gruß h

Für die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Antrag erforderlich.
Deine Mutter müßte wissen, ob sie einen solchen Antrag gestellt hatte und daraus monatliche Zahlungen erfolgen.
Falls nicht: jede Gemeinde hat eine „Rentenstelle“, die beim Ausfüllen des Antrags hilft.