Witwenrente - Neuer Partner - ?

Witwer bezieht die „grosse Witwenrente“ (ca. 60% des früheren Einkommen der verstorbenen Ehefrau.

Nun lernt der Witwer eine neue Partnerin kennen und diese möchten ein geimeinsames Kind für eine neue Zukunft.
Sicher gibt es Kindergeld, bzw. der Kinderfreibetrag wird angerechnet.
Für den Erhalt der großen Witwenrente darf ich max. 25 Std./Woche arbeiten, sonst wird mir die Witwenrente gekürzt.
Wie sieht das denn nun mit einem mit dem neuen Kind aus? Ist ein Zuverdienst ohne Abzüge möglich, da das erarbeitete Geld aus den 25 Std./Woche und die Witwenrente + Halbwaisenrente des 1. Kindes nun knapp bemessen ist?

Hallo. Das Kind mit der neuen Partnerin hat keine Auswirkungen auf die Witwerrente oder auf den Zuverdienst. Grüsse Carsten

Hallo,

Ich rate Dir dazu, die Frage im Vorfeld schriftlich bei Deinem Rentenversicherungsträger zu stellen. Mit einer schriftlichen Antwort bist Du auf der sicheren Seite, weil Du es schwarz auf weiß hast. Was ich oder andere Experten sagen kann richtig sein oder auch falsch, die Rentenversicherung ist nicht an meine Aussage gebunden.

Fest steht, daß Du alle Veränderungen Deines Einkommens der Rentenversicherung melden mußt.
Schöne Grüße

Bernhard

Witwer bezieht die „grosse Witwenrente“ (ca. 60% des früheren Einkommen der verstorbenen Ehefrau.

Nun lernt der Witwer eine neue Partnerin kennen und diese möchten ein geimeinsames Kind für eine neue Zukunft. Sicher gibt es Kindergeld, bzw. der Kinderfreibetrag wird angerechnet. Für den Erhalt der großen Witwenrente darf ich max. 25 Std./Woche arbeiten, sonst wird mir die Witwenrente gekürzt.
Wie sieht das denn nun mit einem mit dem neuen Kind aus? Ist ein Zuverdienst ohne Abzüge möglich, da das erarbeitete Geld aus den 25 Std./Woche und die Witwenrente + Halbwaisenrente des 1. Kindes nun knapp bemessen ist?

Hallo,

das Kindergeld wird nicht bei der Witwerrente angerechnet.

Bei der Geschichte mit dem Zuverdienst und einem gemeinsamen Kind mit einer neuen Partnerin muss ich passen.

Vielleicht weiß jemand anderes hier weiter…?

Beste Grüße
tripleZ

Hallo, zu diesem Problem kann ich leider keine Auskunft geben. MfG

Hallo,
grundsätzlich: es gibt bei einer möglichen Wiederheirat den Monatsbetrag des Durchschnitts der letzten 24 Monate x24 als Einmalzahlung= Heiratserstattung, dann wird die Witwenrente eingestellt. Falls die neue Beziehung doch in die Brüche geht, so kann dann auf Antrag die bisherige Witwenrente wiederaufleben.

Ohne Heirat:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Falls ein KInd dazukommt, so ändert das folgendes am Freibetrag §97 der Witwerrente:
es kommt zum Freibtrag ein weiteres Kind hinzu: Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist.
des gleichen Freibetrag für das erste Kind erhalten Sie auch für dieses Kind, Waisenrente bekommt es aber nicht.
Gruß
MAROT

Hallo,

bin hier leider überfragt.

Gruß
Franjo