Witwer bezieht die „grosse Witwenrente“ (ca. 60% des früheren Einkommen der verstorbenen Ehefrau.
Nun lernt der Witwer eine neue Partnerin kennen und diese möchten ein geimeinsames Kind für eine neue Zukunft.
Sicher gibt es Kindergeld, bzw. der Kinderfreibetrag wird angerechnet.
Für den Erhalt der großen Witwenrente darf ich max. 25 Std./Woche arbeiten, sonst wird mir die Witwenrente gekürzt.
Wie sieht das denn nun mit einem mit dem neuen Kind aus? Ist ein Zuverdienst ohne Abzüge möglich, da das erarbeitete Geld aus den 25 Std./Woche und die Witwenrente + Halbwaisenrente des 1. Kindes nun knapp bemessen ist?