Es geht um Witwenrente. Nach dem Tod eines Angehörigen erhält dessen Witwe eine Witwenrente von nur 40% statt der üblichen 60% aufgrund der Höhe ihres eigenen Einkommens. Lässt sich nun die unbekannte Höhe dieses Einkommens sozusagen ‚rückrechnen‘? Der Verstorbene hatte ein Netto-Renteneinkommen von EUR 1285,–. Kann jemand aufgrund dieser beiden Angaben das Einkommen der hinterbliebenen errechnen? Vielen Dank.
Die Angaben für eine Berechnung reichen nicht aus.
Aber vielleicht hilft diese Broschüre etwas weiter.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
Gruß Merger
Hallo,
nein, mit diesen Angaben ist dies nicht möglich.
Aber aus dem Rentenbescheid kann dies nachvollzogen werden:
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In der Anlage 1 befinden sich die relevanten Beträge und dort ist auch die Witwenrente vor Einkommensanrechnung angegeben.
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In der Anlage 7 wird die Einkommensanrechnung dargestellt und dort zum guten Schluss der Betrag ausgewiesen, der für die Einkommensanrechnung herangezogen wird, also der Betrag, um den sich die Witwenrente mindert.
Ich würde empfehlen, den Witwenrentenbescheid zu nehmen und bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers vorstellig zu werden. Dort ist man gerne bereit, den Rentenbescheid zu erläutern.
Servus,
Robert
Guten Abend…
mit diesen wenigen Angaben lässt sich keine zuverlässige Aussage treffen.
Vielleicht hilft Ihnen ja bei Ihrer „Datenverschwiegenheit“ ein Blick in’s Wikipedia weiter. Oder aber die Rentenberatungsstelle Ihrer Gemeinde.
So wird das nix. freundliche, verschwiegene Grüße von einem der auch zu faul zum Nachgucken ist. Alles Gute …