Witwenrente trotz eheähnlicher Gemeinschaft

Ich habe gehört, dass man Anspruch auf eine Witwenrente hat auch wenn man als Paar 14 Jahr nur zusammen gelebt hat, ist das so, wenn ja bitte ich um den Gesetzestext worauf man sich berufen kann.
Danke Kerstin

Hallo!

Das stimmt nicht.

Es ist zwingend die Heirat oder die eingetragene Lebenspartnerschaft erforderlich.

MfG
duck313

Nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und nur von 2005 an.