eine Bekannte will nach längerer Witwenzeit einen neuen Lebenspartner in ihrem Haus aufnehmen (eheähnliche Gemeinschaft). Verliert sie damit ihren Anspruch auf die Witwenrente von ihrem verstorbenen Mann?
Ich bin zwar der Meinung - nein, bin jedoch nicht sicher? Wer weiß mehr?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
eine Bekannte will nach :längerer Witwenzeit einen :neuen Lebenspartner in ihrem :Haus aufnehmen (eheähnliche
Gemeinschaft).
Verliert sie damit ihren :Anspruch auf die
Witwenrente von ihrem :verstorbenen Mann?
Wie das? Wer, wann, wie häufig mit der Witwe Tisch und Bett teilt, geht niemanden etwas an.
Wie das? Wer, wann, wie häufig mit der Witwe Tisch und Bett
teilt, geht niemanden etwas an.
Bin ja auch Deiner Meinung gewesen, aber es hätte ja sein können, dass sich da was geändert hat, da an allen Ecken, also auch in den Rentenkassen, Geld fehlt, und deshalb in so nem Fall gekürzt wird.
hallo lala,
bin selber witwe und die rente wird nur im falle einer neuen heirat gestrichen (es wird noch eine einmalzahlung geleistet, ich glaube, in höhe von 24 monaten x witwenrente), danach ist schluss.
gruß
sonja
wie schon die anderen gesagt haben, braucht sich deine Bekannte keine Sorgen machen. Solange nicht geheiratet wird, hat der neue Partner keine Auswirkungen auf die Witwenrente.
Nach dem Konkordat zwischen Österreich und dem hl. Stuhl kann in Österreich eine kirchliche Ehe nur dann geschlossen werden, nachdem eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wurde.