Witwenrente und Hinzuverdienst

Hallo,

eine Freundin von mir bekommt eine Witwenrente in Höhe von 880,- Euro.
Sie hat keine Kinder und auch sonst kein anderes Einkommen.
Wenn sie einen Minijob annehmen würde, was würde dann auf ihre Witwenrente angerechnet?
Ich habe immer was von 40 % gelesen und von diesem Freibetrag von ca 720,- Euro.
Würde dieser Freibetrag nun für Witwenrente und Minijob angerechnet, oder ist der nur für den Minijob?
Ich habe schon viel drüber gelesen, werde aber nicht schlauer oder bin vielleicht zu dumm, das richtig zu begreifen.
Wer könnte mir das mal erklären?
Vielen Dank
Martina

Hallo !

Es betrifft den ZUVERDIENST,also der Freibetrag ist ca. 720 €.
Bis zu dieser Höhe des Zuverdienstes wird die Witwenrente nicht verringert.
Übersteigt das Zusatzeinkommen diese 720 €,dann wird der Mehrbetrag zu 40 % von der Rente abgezogen.
Irgendwann würde so die Witwenrente ganz entfallen.

Das ist übrigens auch schon so,wenn man selbst eine Altersrente bezieht und dann der Ehepartner stirbt und man deshalb Witwenrente zusätzlich bekommt. Auch hier wird dann die eigene Rente gegengerechnet,ist sie kleiner 720 € bekommt man die volle Witwenrente. Ist sie höher,dann wird die Witwenrente gekürzt.

MfG
duck313

Hallo,

und besten Dank für die verständliche Antwort.
Wenn das so auch auf den Seiten der Rentenversicherung gestanden hätte,
bräuchte ich hier nicht nachfragen.
Dann kann sie ja bedenkenlos einen Minijob annehmen, falls sie denn einen bekommt.

Dafür ein Sternchen von mir.
Liebe Grüße
Martina

Hallo und Danke !

Hier zur Info das Merkbaltt der Rentenversicherung zum Thema „Hinterbliebenenrente und Zuverdienst“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

mfg
duck313