Witwenrente-Wenigere Arbeitsstunden sinnvoller?

Guten Tag!

Der Ehemann meiner Mutter ist kürzlich verstorben.
Der Verstorbene hatte eine Rente von ca. 900 Euro pro Monat (Netto).Meine Mutter hat jetzt nun die Große Witwenrente beantragt.Diese wurde bewilligt,sie erhält 427 Euro jeden Monat von der Deutschen Rentenversicherung.(Mutter ist Wohnhaft in Niedersachsen und hat Anspruch auf Große Witwenrente)(Mutter ist Vollzeit berufstätig und verdient ca.1300 Euro Netto) Nun zu meiner Frage! Meine Mutter ist 7 Tage die Woche sehr Hart am Arbeiten.

1.)Wenn sie weniger Arbeiten würde würde sie doch auch mehr Witwenrente bekommen sehe ich das richtig? Was wäre sinnvoll?

2.)Ich komme mit den ganzen berechnungsformeln usw nicht klar.Wäre es sinnvoller für meine Mutter wenn sie weniger Arbeiten würde,sie hat zb. nur 1-2 Wochenden frei im Monat.Sie könnte ihre Arbeitsstunden heruntersetzen indem sie zb. weniger Arbeitet also jedes Wochenende frei hat.Wieviel Witwenrente würde sie dann bekommen wenn sie zb. nur 1000 Euro verdienen würde,ich meine mehr als 55% der eigentlichen Rente des verstorbenen sind ja nicht möglich? Was wären eure Tipps?

3.) Gelten Erbschafften in form von Geldbeträgen usw auch als Einkommen bzw muss man dieses der DRV mitteilen?

Vielen Dank für alle Antworten!

Hallo,

diese Fragen sollten an einen SOZIALversicherungsfachangestellten / -fachwirt gestellt werden, da sie in deren Ressort fallen und nicht in die „normale Abteilung Versicherung“, also privatrechtlicher Natur.

VG Jens

Hallo Asya35

die Höhe der Witwenrente beträgt 55% der Rente des Ehegatten.
Somit würde Deine Mutter, wenn sie weniger arbeitet nicht viel mehr Rente bekommen.
Da Deine Mutter aber warscheinlich Steuerklasse eins hat, würden ihr bei z.B. 200 Euro brutto weniger durch weniger Arbeit, vermutlich nur 80 Euro netto fehlen.
Das würde ich einmal mit dem Arbeitgeber besprechen.
Gruß
Franjo

Für die gesetzlichen Versicherung bin ich kein Experte. Nur für private. Sorry.
Dennis

Hi Asya,
dass ist alles nicht ganz so einfach hier zu erklären. Am Besten Ihr geht mal zu einer Beratungsstelle der DtRV (bei der Stadt- Gemeindeverwaltung zu erfahren). Die Beratungen sind kostenlos und i.d.R. auch recht freundlich. Hier nur soviel: Die WwRente beträgt grundsätzlich 55, bzw. 60 %, dass ist davon abhängig wann die Ehe geschlossen wurde, bzw. vom Alter beider.
Welcher %-Satz hier zu Grunde liegt siehst du in Anlage 1 „Rentenartfaktor“.
Vom eigenen Einkommen (durchschnittl. Netto des Vorjahres, es sei denn das aktuelle Einkommen ist geringer, dann das) wir zunächst ein Freibetrag von rd. 725,00 € abgezogen. Von dem was dann noch Netto rechnenrisch übrige ist werden 40 % ermittelt. Dieser Betrag wird dann von der Rente abgezogen. D.h., wenn sie mehr verdienst bleiben immer noch 60 % mehr im Geldbeutel. Erbschaften werden i.d.R. nicht abgerechnet.
Mehr lässt sich hier nicht erklären.

Hallo Asya35 !

Da ich den Rentenbescheid nicht vor mir habe, kann ich zur Frage wegen der Anrechnung von eigenem Einkommen keine Stellung nehmen. Am besten wäre es, wenn Du oder die Mutter zum Versicherungsamt oder zu einem ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Renteversicherung vor Ort gehst und Dich dort unter Vorlage des Rentenbescheides beraten läßt.

Welche Beratungsstellen es bei Dir vor Ort gibt, kannst Du im Internet unter

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share… feststellen.

nachschlagen.

Was die Erbschaft anbetrifft rate ich dazu, auch dieses der Rentenversicherung anzuzeigen, dann ist man auf der sicheren Seite. Ich selber habe allerdings auf keinem Formular eine Frage nach Erbschaft gesehen. Aber das kann sich immer auch ändern und wenn man das angezeigt hat, ist man auf der sicheren Seite. Ehrlich währt am längsten, ist ein altes deutsches Sprichwort und es zeigt sich immer wieder, daß das richtig ist.

Beste Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Der Ehemann meiner Mutter ist kürzlich verstorben.

Der Verstorbene hatte eine Rente von ca. 900 Euro pro Monat
(Netto).Meine Mutter hat jetzt nun die Große Witwenrente
beantragt.Diese wurde bewilligt,sie erhält 427 Euro jeden
Monat von der Deutschen Rentenversicherung.(Mutter ist
Wohnhaft in Niedersachsen und hat Anspruch auf Große
Witwenrente)(Mutter ist Vollzeit berufstätig und verdient
ca.1300 Euro Netto) Nun zu meiner Frage! Meine Mutter ist 7
Tage die Woche sehr Hart am Arbeiten.

1.)Wenn sie weniger Arbeiten würde würde sie doch auch mehr
Witwenrente bekommen sehe ich das richtig? Was wäre sinnvoll?

2.)Ich komme mit den ganzen berechnungsformeln usw nicht
klar.Wäre es sinnvoller für meine Mutter wenn sie weniger
Arbeiten würde,sie hat zb. nur 1-2 Wochenden frei im Monat.Sie
könnte ihre Arbeitsstunden heruntersetzen indem sie zb.
weniger Arbeitet also jedes Wochenende frei hat.Wieviel
Witwenrente würde sie dann bekommen wenn sie zb. nur 1000 Euro
verdienen würde,ich meine mehr als 55% der eigentlichen Rente
des verstorbenen sind ja nicht möglich? Was wären eure Tipps?

3.) Gelten Erbschafften in form von Geldbeträgen usw auch als
Einkommen bzw muss man dieses der DRV mitteilen?

Vielen Dank für alle Antworten!

Sorry,

Damit kenne ich mich nicht aus. Man kann einen der sogenannten Versichertenältesten fragen.

Viele Grüße

Peter

Vielen Dank für alle Antworten!

Da kann ich nicht weiterhelfen, ich würde die Beratung der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, die sind zur Auskunft verpflichtet.

Gruß Dirk

Liebe Asya35,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung/ Witwenrente nicht weiter helfen.

Informieren können Sie sich bei der Renten- und der Krankenkasse – falls Sie dies noch nicht getan haben.

Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG

Sorry - da kann ich Dir nicht weiterhelfen.

warum schreibt denn Deine Mutter nicht an die RV und bitte um Stellungnahme ?
Das wäe doch der einfachste Weg ?

gruß
jt

Tut mir Leid, dazu kann ich leider nichts sagen.
MFG Roland Brandl