Mann: Witwer, bekommt Witwenrente und hat ein eigenes Haus. Dann hat er sich neu verliebt und würde gerne heiraten. Heirat = Witwerrente wäre weg. „rund 1000,- € pro Monat“. Aber die neue Liebe verdient nicht genug, um das auszugleichen.
Frage: Wenn die Witwerrente weg ist, gibt es dann ggfls. eine Art Mindest-Altersrente, die eine Teil der fehlenden 1000,- € ausgleichen würde?
Denn die Altersrente ist schon bald.
Würde mich freuen, bald diese Frage beantwortet zu bekommen
Mann: Witwer, bekommt Witwenrente und hat ein eigenes Haus. Dann hat er sich neu verliebt und würde gerne heiraten. Heirat = Witwerrente wäre weg. „rund 1000,- € pro Monat“. Aber die neue Liebe verdient nicht genug, um das auszugleichen.
Gegenfrage: Kann er die Heiraterei nicht einfach sein lassen? Die können doch auch so zusammenleben. Ich kenne einen, der ist aktiver Katholik und macht es so. Der Pastor findet es richtig.
Würde mich freuen, bald diese Frage beantwortet zu bekommen
auch von mir die Frage, warum unbedingt geheiratet werden muss.
Hier im Dorf in einer gut katholischen Gegend kenne ich mehrere ältere Paare, die seit Jahren ohne Trauschein zusammenleben, um Rentenansprüche nicht zu gefährden.
Gegenseitige Rechte, z.B. Sorgerechte und Auskunftrechte im Krankheitsfall kann man mit Vollmachten regeln.
Inwiefern eine eingetragene Lebensgemeinschaft Rentenansprüche gefährden, kann ich jetzt nicht sagen, das sollte aber herauskriegbar sein.
Hallo
wenn Du sie HEiraten willst verlierst Du die Witwen Rente.
Es gibt aber eine alternative.
Witwenrente und neue Ehe Unser Rententipp für Hinterbliebene Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente ab dem Folgemonat der neuen Heirat. Deshalb müssen sie dem Rentenversicherer die erneute Heirat umgehend mitteilen. Zwei Leistungen können die neu Verheirateten aber von der Rentenversicherung noch erwarten: Als „Starthilfe“ für die neue Ehe können sie eine Rentenabfindung beantragen. Und: Geht die neue Ehe in die Brüche oder stirbt der neue Partner, kann die Witwen- oder Witwerrente wieder gezahlt werden. Hierfür muss ein neuer Rentenantrag gestellt werden. Eine Hinterbliebenenrente oder Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe werden dann angerechnet. Stand: Februar 2013
Frage doch bei deiner Rentenversicherungsanstallt nochmal nach ob das noch geht und in welcher höhe das ist.