Witwerrente auch bei Noch-Nicht-Rentnern?

Wenn ein Partner eines Rentnerehepaares verstirbt, so erhält der andere eine „Witwen- oder Witwer-Rente“ in Höhe von ca. 60 % der Rente des verstorbenen Partners. So weit, so gut. Wie ist das denn nun aber, wenn nur einer der beiden Rentner ist, und ausgerechnet der Noch-Nicht-Rentner verstirbt (Hausfrau, kein eigenes Einkommen)? Wird dann die Höhe der bis dato angesammelten Rentenpunkte zugrunde gelegt, oder bekommt der Partner gar nichts oder - wie ist das?
Weiß das jemand?

Hallo erstmal,

ein Gruß zu Beginn ist doch gleich viel freundlicher. :wink:

Wird dann die Höhe der bis dato angesammelten Rentenpunkte zugrunde :gelegt, oder bekommt der Partner gar nichts oder - wie ist das?
Weiß das jemand?

Joh, das weiß jemand. :smile:

Eine Witwen- oder Witwerente wird u.a. nur gewährt, wenn der Verstorbene mindestens 60 Monate mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat.

Ist dies der Fall, wird die Witwen-/ Witwerrente - vereinfacht gesagt - aus den bis dahin erworbenen Entgeltpunkten berechnet. Wenn die Frau länger nicht beschäftigt war, kann diese ja dann relativ niedrig ausfallen.

Auf diese Hinterbliebenenrente wird dann das eigene Einkommen des Witwers/ der Witwe angerechnet, wobei ein Freibetrag in Höhe von aktuell 725,21 Euro gilt.

Die Frage ist mir allerdings nicht ganz verständlich. Danach würde es ja heißen, dass eine Hinterbliebenenrente nur gewährt werden könnte, wenn ein Rentenbezieher stirbt. Das wäre ja nciht im Sinne des Erfinders, da die gesetzliche Rentenversicherung die Fälle Alter, Erwerbsminderung und Tod abdeckt. Auch eine z.B. relativ junge Witwe muss bei einem frühen Tod ihres Ehepartners abgesichert werden bzw. sein.

Servus - auch ein Gruß zum guten Schluss ist nicht zu verachten -

Robbie

Hallo Robbie, erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Ich hab das jetzt so verstanden, dass wenn ein Ehepartner verstirbt, ob Rentner oder nicht, der Überlebende auf jeden Fall Witwenrente erhält, sofern der Verstorbene die Pflichtbeitragszeit erfüllt hat. Die Höhe der Witwenrente hängt dann von den erworbenen Entgeltpunkten ab.(Und von dem erwähnten Freibetrag.) So hab ich mir das auch vorgestellt.

Und dann… selbstverständlich sollte ein freundlicher Gruß und ein nettes Schlußwort immer verwendet werden - aber da hab ich wohl was falsch verstanden. Ich dachte, man dürfe in diesem Brett nur unpersönlich schreiben und habe daher bewußt auf Anrede und Gruß verzichtet, um nur ja nichts falsch zu machen. Sorry, nächstes mal weiß ich´s besser!Bin hier doch Frischling…

Liebe Grüße vom Pusztakind

teilweise OT

Hallo Robbie,

Hallo Pusztakind,

erstmal Danke für die schnelle Antwort.

gern geschehen.

Ich hab das jetzt so verstanden, dass wenn ein Ehepartner
verstirbt, ob Rentner oder nicht, der Überlebende auf jeden
Fall Witwenrente erhält, sofern der Verstorbene die
Pflichtbeitragszeit erfüllt hat. Die Höhe der Witwenrente
hängt dann von den erworbenen Entgeltpunkten ab.(Und von dem
erwähnten Freibetrag.) So hab ich mir das auch vorgestellt.

Es gibt auch noch ein paar andere Anspruchvoraussetzungen, zudem unterscheidet man zwischen kleiner Witwen-/ Witwerrente und großer Witwen-/ Witwerrente.

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 46 SGB VI.

Und dann… selbstverständlich sollte ein freundlicher Gruß
und ein nettes Schlußwort immer verwendet werden - aber da hab
ich wohl was falsch verstanden. Ich dachte, man dürfe in
diesem Brett nur unpersönlich schreiben und habe daher bewußt
auf Anrede und Gruß verzichtet, um nur ja nichts falsch zu
machen. Sorry, nächstes mal weiß ich´s besser!Bin hier doch
Frischling…

Kein Problem, war auch nicht so böse gemeint, wie es sich ggf. anhörte, dafür von mir ein Sorry. :smile:

Das „Persönliche“ bezieht sich auf die Fragestellung. Wenn Du Deine Frage auf einen speziellen Fall bezogen hättest, also z.B. meine Eltern o.ä., dann wäre das ggf. unter FAQ 1129 gefallen und hätte nicht beantwortet werden können. www ist keine Rechtsberatung mit Rechtsverbindlichkeit!

Aber ein Gruß zu Beginn und ein Tüss o.ä. zum Ende ist durchaus möglich … und aus meiner Sicht auch aus „Höflichkeitsgründen“ angebracht. Schließlich möchte man ja gerne eine Auskunft bzw. jemand soll einem möglichst behilflich sein. Ich finde es sehr schade, wenn man einfach eine Frage „vor den Latz geknallt bekommt“ … da hat man des Öfteren einfach keine Lust zu antworten. Und ein Gruß zum Anfang und zum Ende macht das Ganze direkt ein wenig freundlicher. :smile:

In diesem Sinne … nix für ungut! :smile:

Liebe Grüße vom Pusztakind

Schöne Grüße,
Robert