Witwerrente Kindererziehung

Meine Frau ist 83 Jahre alt und bekommt Rente plus Anrechnung der Kindererziehung Ihrer ersten Ehe. Dieser Ehemann ist tötlich verunglückt. Ich heiratete sie und haben ein gemeinsames Kind.
Wird im Falle des Ablebens meiner Frau bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente die Anrechnungszeit der Kindererziehung abgezogen oder von der Gesamtbruttorente die Witwerrente berechnet? Ich selbst bin auch Rentner.
Ich danke für die Antworten im Voraus
Rolf 62

Meine Frau ist 83 Jahre alt und bekommt Rente plus Anrechnung
der Kindererziehung Ihrer ersten Ehe. Dieser Ehemann ist
tötlich verunglückt. Ich heiratete sie und haben ein
gemeinsames Kind. Wird im Falle des Ablebens meiner Frau bei der Berechnung der
Hinterbliebenenrente die Anrechnungszeit der Kindererziehung
abgezogen oder von der Gesamtbruttorente die Witwerrente
berechnet? Ich selbst bin auch Rentner.

Hallo Rolf,
Die Kindererziehungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit der Frau.
Ob das Kind nichtehelich, aus 1. oder 2. oder 3. Ehe ist, ist völlig unerheblich. Es bleibt eine Kindererziehungszeit und wäre auch bei einer Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen.

Gruß von TrixiMaus