Witzebuch

Hallo!

Angenommen jemand möchte ein Witzebucschreib, mit Witzen die etwas „krasser“ sind als die üblichen (versaute Witze, Frauenwitze, schwarzer Humor, Schwulenwitze, etc). Dabei würde sich der poptentielle „Witzeautor“ ja folgende Fragen stellen:

-gibt es ein Copyright auf Witze? Fast jeden Witz gibt es ja irgendwo schoneinmal.

-kann man angeklagt werden, wenn ein Witz eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (Ostfriesen, Türken, etc) angreift? (also es sind nicht solche Witze wie Hitler vs. Judenwitze oder sowas dabei) Bzw kann man das durch einen „disclaimer“ irgendwie umgehen? Bzw kann man sich durch einen „Künslternamen“ vor „in witzen verarschten Leuten“ schützen?

-Wie läuft das ab, man schreibt das Buch zu Hause am Rechner. Und dann? Dem Verlag schicken und fragen ob dies wollen? Bzw…wenn ich denen die Wochenlange Arbeit schicke, wie kann der Autor sich sicher sein, dass der Verlag dieses „Werk“ nicht leicht verändert „selber“ vermarktet?

Vielen Dank!

zusatzfrage

Bzw kann man sich durch einen
„Künslternamen“ vor „in witzen verarschten Leuten“ schützen?

was ist eigentlich, wenn jemand eine autobiografie schreibt und darin schlechte dinge über andere personen schreibt, und jemand erkennt sich da eindeutig wieder? ist das üble nachrede oder künstlerfreiheit?

wie kann
der Autor sich sicher sein, dass der Verlag dieses „Werk“
nicht leicht verändert „selber“ vermarktet?

ich weiß zwar nicht, ob die zsuammenstellung von witzen bereits ein „werk“ ist, aber üblicherweise schützt man sich davor wie folgt: du druckst das ding aus und schickst es eingeschrieben an dich selbst. dann hast du den beweis, daß ab dem datum X das werk bereits bestanden hat.

gruß
dataf0x

du druckst das ding aus und schickst es
eingeschrieben an dich selbst. dann hast du den beweis, daß ab
dem datum X das werk bereits bestanden hat.

Hi,
aber wie beweist man, was man da per Einschreiben an sich selbst geschickt hat? Man hat ja nur den Nachweis, dass man ein Einschreiben abgeschickt hat, aber nicht, was da drin war.

Gruß
Nelly

Hallo!

aber wie beweist man, was man da per Einschreiben an
sich selbst geschickt hat?

Man zügelt seine Neugier und macht den Umschlag einfach nicht auf. Ich weiß, ist schwer…

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Bzw kann man sich durch einen
„Künslternamen“ vor „in witzen verarschten Leuten“ schützen?

was ist eigentlich, wenn jemand eine autobiografie schreibt
und darin schlechte dinge über andere personen schreibt, und
jemand erkennt sich da eindeutig wieder? ist das üble nachrede
oder künstlerfreiheit?

Dann kommt das buch mit geschwärzten Passagen wie das von Dieter Bohlen raus :wink:
Je nach dem wie die Persönlichkeitsrechte der Personen verletzt werden, hat dies durchaus Auswirkungen bis hin zum Schadenersatz.

wie kann
der Autor sich sicher sein, dass der Verlag dieses „Werk“
nicht leicht verändert „selber“ vermarktet?

ich weiß zwar nicht, ob die zsuammenstellung von witzen
bereits ein „werk“ ist, aber üblicherweise schützt man sich
davor wie folgt: du druckst das ding aus und schickst es
eingeschrieben an dich selbst. dann hast du den beweis, daß ab
dem datum X das werk bereits bestanden hat.

Seltsam. Dann habe ich ein Postbeleg, dass ich ein Einschreiben aufgegeben habe. Mehr nicht. Wenn dies wirklich üblich sein sollte, dann vertrauen ein Haufen Menschen auf ein Verfahren ohne jegliche Beweiswirkung.
Ich empfehle da lieber den Gang zum Notar.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,
da ich die Antwort von worldwidefab für sehr plausibel halte (das
Einschreiben hat eine Nummer, die direkt dem Beleg zugeordnet werden
kann), habe ich die Vermutung, dass du seine Antwort nicht gelesen
hast.
Ich würde bei so einem wichtigen Anlass sogar einen speziell schweren
Umschlag nehmen und den versiegeln. Der kann dann im Zweifelsfall
unter notarieller oder sogar gerichtlicher Aufsicht geöffnet werden.

Seltsam. Dann habe ich ein Postbeleg, dass ich ein
Einschreiben aufgegeben habe. Mehr nicht. Wenn dies wirklich
üblich sein sollte, dann vertrauen ein Haufen Menschen auf ein
Verfahren ohne jegliche Beweiswirkung.
Ich empfehle da lieber den Gang zum Notar.

Gruß T-Bird

der worldwidefab´s Empfehlung der gezügelten Neugier nur mit
Magenschmerzen lesen konnte.

aber wie beweist man, was man da per Einschreiben an
sich selbst geschickt hat? Man hat ja nur den Nachweis, dass
man ein Einschreiben abgeschickt hat, aber nicht, was da drin
war.

der umschlag bleibt solange zu, bis das beweisstück auf dem tisch des richters liegt.

gruß
dataf0x

Je nach dem wie die Persönlichkeitsrechte der Personen
verletzt werden, hat dies durchaus Auswirkungen bis hin zum
Schadenersatz.

was ist, wenn die namen geändert wurden, man aber sicher ist, gemeint zu sein? paranoia oder?

Seltsam. Dann habe ich ein Postbeleg, dass ich ein
Einschreiben aufgegeben habe. Mehr nicht.

sollte es zur klage kommen, ist der versiegelte umschlag ein beweisstück.

Ich empfehle da lieber den Gang zum Notar.

der dann was macht?

gruß
dataf0x

Hallo!

was ist, wenn die namen geändert wurden, man aber sicher ist,
gemeint zu sein? paranoia oder?

Wenn man zum Beispiel ein geschätzter Staatsschauspieler und Intendant ist, hat man auch Jahre nach seinem Tod einen Unterlassungsanspruch:

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv030173.html

Dann kommt das buch mit geschwärzten Passagen wie das von
Dieter Bohlen raus :wink:
Je nach dem wie die Persönlichkeitsrechte der Personen
verletzt werden, hat dies durchaus Auswirkungen bis hin zum
Schadenersatz.

ja gut, klar, wenn „der Autor“ etwas schreibe wie
„Was sagt M. Jackson zu einem Jungen, der auf seinem Schoß sitzt? In dir steckt in großer Popstar“ greift Jackson an. Verständlich. Aber wenn der Autor jetzt schreibt „warum lassen sich die 14 jährigen Türken immer einen Schnauzerbart wachsen? Damit sie mit dem Ausweis von der Mutter und Ü18-Filme können“ - damit greift man ja keine Person direkt an, jedoch, wenn man so will, eine Volksgruppe. Wäre dies dann Volksverhetzung oder ein „Spaß“ wie beispilesweise Blondinenwitze? Wobei auch da könnte man ja sagen man „hetzt“ gegen blonde Frauen auf.

Fragen über Fragen :wink:

Danke shconmal für die Antworten!!!

Hallo TeeBird,

da ich die Antwort von worldwidefab für sehr plausibel halte
(das
Einschreiben hat eine Nummer, die direkt dem Beleg zugeordnet
werden
kann), habe ich die Vermutung, dass du seine Antwort nicht
gelesen
hast.

stimmt. die Stand nämlich noch nicht da, als ich auf Antworten geklickt habe.
Die Frage ist nur: Warum dann per Einschreiben? Ist nicht jeder ungeöffnete Briefumschlag mit Poststempel drauf genauso gut?

Ich würde bei so einem wichtigen Anlass sogar einen speziell
schweren
Umschlag nehmen und den versiegeln. Der kann dann im
Zweifelsfall
unter notarieller oder sogar gerichtlicher Aufsicht geöffnet
werden.

Möglich…

Gruß Ivo