Dann würde ich auf die Abnützung der Partnerschaft achten und diese nicht mit der Abnützung der Möbel belasten.
*GGG*
Grundsatz - da schon etliche (meistens weibliche) Pärchen-Beteiligte damit auf die Nase gefallen sind:
Nicht einer tätigt alle Anschaffungen die bleiben (z.B. Möbel, Auto, HiFi-Anlage) und die er/sie dann mitnehmen könnte, weil nachweislich selbst bezahlt, - und der andere zahlt alle laufenden Kosten für Verbräuche (Haushaltsgeld, Betriebskosten) und steht dann ohne etwas da > sondern jeweils beide alles anteilig. Wenn einer ein kostspieliges Hobby hat, dann tätigt er diese Anschaffungen selbst und das bleibt dann auch sein Eigentum (z.B. Fotografieren/Fotoapparate)
Für die Halbe-Halbe-Ausgaben ein zusätzliches gemeinschaftliches Girokonto kann vieles vereinfachen, wenn nicht einer der Partner da weniger einzahlt und/oder sich für eigene Sonderausgaben bedient.
Auch Betriebskosten und sonstige Wohnnebenkosten (Strom, Telefon, GEZ, Versicherungen, …) halbe-halbe finde ich selbstverständlich. Ebenso dass der „Dazuziehende“ dem ETW-Inhaber 50% der Miete zahlt, die eine solche Wohnung normalerweise an Miete kostet (evtl. Zusatzzimmer für Tochter zu 100%). Das vom ETW-Eigentümer zu zahlende Hausgeld (Verwaltungskosten+Instandhaltungsrücklage bzw. tatsächliche Instandhaltungsausgaben der WEG) würde dann der ETW-Eigentümer alleine zahlen, weil ja auch sonst durch die Miete abgegolten.
Das „halbe-halbe“ kann man dann ggf durch einen passenderen Schlüssel ersetzen, je nachdem, was die Tochter des Dazuziehenden eben tatsächlich an Mehrkosten verursacht - wobei Halbwüchsige da wohl ein größeres Kostenrisiko darstellen können
Aber das Selbstbezahlen für die Tochter-Kosten sollte dem Elternteil ja eigentlich selbstverständlich sein …
Für die Haushalts-Barausgaben/Lebensmittel kann ein Haushaltsbuch ganz sinnvoll sein, dann merkt man erstmal wieviel Euronen da für was so weggehen - und kann auch überschlagen, was beide am Monatsanfang in das GemeinschaftsBARtöpfchen einwerfen sollten.