Wiviel Miete verlangen ?

Guten Tag !

Ich bitte um Hilfe. Danke.

Mein Freund wird bei mir einziehen, ich habe eine Eigentumswohnung, alle 14 Tage hat er seine Tochter von Freitag bis Montag früh, wie soll ich das mit den Kosten machen ?

Ich zahle für meine Wohnung Betriebskosten, Radio Fernsehen, Versicherung, Strom, würdet Ihr dann das durch uns 2 dividieren und noch ein Geld für Abnützung verlangen ?
Wenn ja wieviel für die Abnützung und soll ich einen Pauschalbetrag für’s einkaufen verlangen, denn unter der Woche kaufe ich gleich mittags für uns ein was wir halt so zum Essen unter der Woche benötigen.

Soll ich das irgendwie schriflich festhalten ? Gibt es sonst noch was was ich beachten muss ? Vielen Dank
Liebe Grüße Fritzi

Handelt es sich um den zukünftigen Dauerpartner oder um einen Lebensabschnittsverschönerer?
Halbe-Halbe ist schon ein Ansatz.

vnA

Hallo ! Ich hoffe für ein ganzes Leben…

Hi,

bei getrennten Konten kenne ich das so: Es wird eine Liste aller monatlichen Kosten gemacht und das einfach durch 2. Dann zahlen beide noch was in die Haushaltskasse für Einkäufe ein und gut ist.

Wenn einer deutlich mehr als der andere Verdient kann man das natürlich beliebig verschieben. Damit der schlechter verdienende auch ein bisschen Geld in der Tasche hat.

Alternativ: Das gemeinsame Konto. Alles wird da eingezahlt, alle Rechnungen bezahlt, jeder bekommt ein „Taschengeld“ wofür er gegenüber dem Partner keine Rechenschaft schuldig ist und der Rest landet auf dem gemeinsamen Sparbuch. Bei größeren Anschaffungen oder Verträgen wird miteinander geredet.

MFG

Dann würde ich auf die Abnützung der Partnerschaft achten und diese nicht mit der Abnützung der Möbel belasten.
Zur Situation an sich schließe ich mich vollinhaltlich Safrael an.

vnA

1 Like

Gibt es sonst
noch was was ich beachten muss ? Vielen Dank

Hi, ja, das Meiste von dem was viele User schon im Eltern-Kindbrett rieten nämlich, mit diesem Kind erst garnicht einen Einzug in Erwägung ziehen!
MfG ramses90

Liebe Grüße Fritzi

Gibt es sonst
noch was was ich beachten muss ? Vielen Dank

Hi, ja, das Meiste von dem was viele User schon im
Eltern-Kindbrett rieten nämlich, mit diesem Kind erst garnicht
einen Einzug in Erwägung ziehen!

Seh ich nicht so. Die Frage bleibt halt, ob der Partner bereit (und in der Lage!) ist, seinem Kind gewisse Regeln beizubringen, die ein Zusammenleben für Wochenenden oder 2 Wochen in den Ferien möglich machen.

Was die Hinweise zur Kostenverteilung angeht, war doch die eigentliche Kernfrage, ob man dem Partner für eine bereits bezahlte Wohnung einen Mietanteil abknöpft.
Schwierige Sache. Der Hinzuziehende soll sich nicht ausgenommen fühlen, andererseits ist auch nicht einzusehen, dass die finanziellen Vorteile, die hier entstehen, nur auf einer Seite liegen sollen. Die Hälfte von dem, was er jetzt an Miete bezahlt, soll er ruhig (zusätzlich zu den normalen Verbrauchskosten) rüberwachsen lassen, finde ich. Zumal die andere Wohnung ja dann sogar größer ist und seinem Kind dort auch noch -jedenfalls zeitweise- ein Raum zur Verfügung gestellt werden muss.

Mein Bruder hat dieses Thema in einer vergleichbaren Situation bei seiner Freundin angesprochen und erklärt, dass er es schwierig findet, hier eine Lösung anzubieten und daher vorschlagen möchte, dass man sich doch lieber gemeinsam eine andere Wohnung mietet und sich die Miete dort entsprechend teilt. Da war dann der Einzug für die Gute aber plötzlich kein Thema mehr.

Greetz
Der Kater

1 Like

Dann würde ich auf die Abnützung der Partnerschaft achten und diese nicht mit der Abnützung der Möbel belasten.

*GGG*

Grundsatz - da schon etliche (meistens weibliche) Pärchen-Beteiligte damit auf die Nase gefallen sind:
Nicht einer tätigt alle Anschaffungen die bleiben (z.B. Möbel, Auto, HiFi-Anlage) und die er/sie dann mitnehmen könnte, weil nachweislich selbst bezahlt, - und der andere zahlt alle laufenden Kosten für Verbräuche (Haushaltsgeld, Betriebskosten) und steht dann ohne etwas da > sondern jeweils beide alles anteilig. Wenn einer ein kostspieliges Hobby hat, dann tätigt er diese Anschaffungen selbst und das bleibt dann auch sein Eigentum (z.B. Fotografieren/Fotoapparate)

Für die Halbe-Halbe-Ausgaben ein zusätzliches gemeinschaftliches Girokonto kann vieles vereinfachen, wenn nicht einer der Partner da weniger einzahlt und/oder sich für eigene Sonderausgaben bedient.

Auch Betriebskosten und sonstige Wohnnebenkosten (Strom, Telefon, GEZ, Versicherungen, …) halbe-halbe finde ich selbstverständlich. Ebenso dass der „Dazuziehende“ dem ETW-Inhaber 50% der Miete zahlt, die eine solche Wohnung normalerweise an Miete kostet (evtl. Zusatzzimmer für Tochter zu 100%). Das vom ETW-Eigentümer zu zahlende Hausgeld (Verwaltungskosten+Instandhaltungsrücklage bzw. tatsächliche Instandhaltungsausgaben der WEG) würde dann der ETW-Eigentümer alleine zahlen, weil ja auch sonst durch die Miete abgegolten.

Das „halbe-halbe“ kann man dann ggf durch einen passenderen Schlüssel ersetzen, je nachdem, was die Tochter des Dazuziehenden eben tatsächlich an Mehrkosten verursacht - wobei Halbwüchsige da wohl ein größeres Kostenrisiko darstellen können :wink: Aber das Selbstbezahlen für die Tochter-Kosten sollte dem Elternteil ja eigentlich selbstverständlich sein …

Für die Haushalts-Barausgaben/Lebensmittel kann ein Haushaltsbuch ganz sinnvoll sein, dann merkt man erstmal wieviel Euronen da für was so weggehen - und kann auch überschlagen, was beide am Monatsanfang in das GemeinschaftsBARtöpfchen einwerfen sollten.