Hallo,
alleinerziehende Mutter, Kind schwerbehindert, 15 Jahre alt, Pflegegrad 4.
Aufgrund ihrer Pflegetätigkeit ist die Mutter Hartz-IV-Empfängerin.
Wieviel% vom Pflegegeld stünden rein rechnerisch der Mutter vom Pflegegeld somit zur eigenen Verfügung zu?
Aufgrund der Minderjährigkeit gibt es natürlich keinen Pflegevertrag.
Ich habe gelesen , dass vom Pflegegeld durchaus in die Renovierung/Anpassung der Räumlichkeiten investiert werden darf.
Dürfte dann auch z.B. eine neue Waschmaschine gekauft werden, weil besonders häufig Wäsche anfällt?
Ich vermute mal ja.
Aber wie definiert sich die " finanzielle Anerkennung "?
Darf die Mutter in dem Fall die über 100 Euro, die bei Hartz-IV ohne Abzüge dazuverdient werden dürfen, für sich behalten und nach eigenem Sinn damit umgehen?
Über fundierte Informationen darüber wäre ich herzlich dankbar!
LG, Mao