Wiviel % vom Pflegegeld stehen einem angehörigen Pflegenden als finanzielle Anerkennung zu?j

Hallo,
alleinerziehende Mutter, Kind schwerbehindert, 15 Jahre alt, Pflegegrad 4.
Aufgrund ihrer Pflegetätigkeit ist die Mutter Hartz-IV-Empfängerin.
Wieviel% vom Pflegegeld stünden rein rechnerisch der Mutter vom Pflegegeld somit zur eigenen Verfügung zu?
Aufgrund der Minderjährigkeit gibt es natürlich keinen Pflegevertrag.
Ich habe gelesen , dass vom Pflegegeld durchaus in die Renovierung/Anpassung der Räumlichkeiten investiert werden darf.
Dürfte dann auch z.B. eine neue Waschmaschine gekauft werden, weil besonders häufig Wäsche anfällt?
Ich vermute mal ja.

Aber wie definiert sich die " finanzielle Anerkennung "?
Darf die Mutter in dem Fall die über 100 Euro, die bei Hartz-IV ohne Abzüge dazuverdient werden dürfen, für sich behalten und nach eigenem Sinn damit umgehen?

Über fundierte Informationen darüber wäre ich herzlich dankbar!
LG, Mao

Hallo,
also rein rechnerisch stehen der Pflegeperson 0% des Pflegegeldes per Gesetz zu. Das Pflegegeld erhält der oder die zu pflegende Person und die kann mit dem Geld machen was sie will. Dass in der Regel dieses Geld dazu verwendet wird, entweder ganz oder eben in %-Anteilen die Leistungen der Pflegeperson(en) zu honorieren, dass ist klar, aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Was nun die Anrechnung als Einkommen betrifft, so kann ich nur sagen, dass bei der Krankenkasse dieses Geld nicht als Einkommen gewertet wird, sowohl, was die Beitragspflicht angeht noch für das Gesamteinkommen bei Prüfung der Familienversicherung. Wie das beim ALG-2 gehändelt wird, dazu sollte sich ein entsprechender Experte äußern.
Gruss
Czauderna

Ist bereits eine Pflegeberaterin eingeschaltet worden und hat die Mutter ausführlich beraten?

Zum Rest kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Lassen wir doch mal das Gesetz sprechen: https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html

Ich würde das so verstehen, dass, wie du schon richtig schrubst, das Pflegegeld dem zu Pflegenden zusteht und daher nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II und folgende zu sehen ist.
Wenn @Maoming nun eine neue Waschmaschine braucht, weil die zu Pflegende einen erhöhten Bedarf an sauberen Klamotten hat, sollte sie das m.E. durchaus von dem Pflegegeld bezahlen können. Vielleicht kann man auch einen Antrag direkt beim Jobcenter für eine neue Waschmaschine stellen mit entsprechender Begründung.

Soon

Dazu habe ich folgende Frage:
Wenn die Mutter ALG-2 bekommt, gehört das Kind (dem, wenn ich richtig verstehe als zu pflegender Peerson das Pflegegeld erstmal zusteht) nicht zur Familie der Mutter, die dann auch beim ALG-2 mit einbezogen wird?Gesetzt den Fall, es lebt bei der Mutter, wovon ich hier ausgehen darf?
Und dann würde sich die Frage doch erneut stellen, wird das als Einkommen (des Kindes) angerechnet oder geht das wegen „Pflegegeld= ist für den Mehraufwand, der durch Pflege entsteht“ extra und damit durch?

Ich will darauf hinaus, kann man das als nicht gewertetes Einkommen des Kindes ansehen und was das Kind nun der Mutter davon gibt steht intern auf einem anderen Blatt geschrieben?

Dazu habe ich nämlich Folgendes gefunden:
https://www.curendo.de/pflege/wird-pflegegeld-auf-das-alg-ii-angerechnet/

Heisst doch, muss nicht angerechnet werden? Egal, ob davon eine waschmaschine gekauft wird oder sonst etwas anderes.

Ich kann mich erinnern, dass die pflegende Person auch etwas bekommen kann. Als Aufwandsentschädigung. Zumindest war das bei meiner Schwiegermutter der Fall, die ihren Mann gepflegt hat.
Wenn es sich um dieses Geld handelt: könnte deine Antwort dann anders aussehen?

Hallo Mao,
ich sehe das Problem mal sehr pragmatisch.
Pflegeldanspuch hat die minderjährige Tochter. Unabhängig von der Minderjährigkeit hast Du vermutlich als Personensorgeberechtigte bzw. gesetzliche Betreuung das Recht, das „Einkommen“ der Tochter so zu verwalten und auch auszugeben, dass es ihr zugute kommt und dass ihre erhöhten Pflegeansprüche gedeckt werden. Dazu gehört dann auch mal eine neue Waschmaschine - fällt ja nicht alle 3 Jahre an.
Es geht m.E. gar nicht um Deinen %Anteil am Pflegegeld, es geht um die Mehrkosten für die Pflege Deiner Tochter durch erhöhten Verschleiß der Maschine.
LG
Rebekka

Jetzt kreisen wir das Thema ein.
Ein volljähriger Pflegebedürftiger schließt mit der Pflegeperson einen Vertrag.
Aber zu pflegende Person ist ja noch minderjährig.

Hallo,
Nein, wie schon geschrieben, es gibt keinerlei Vorschrift, dass eine Pflegepersonal einen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld oder einen Teil davon hat. Ich habe waehrend meiner aktiven anzeigt bei der Krankenkasse ab 1995 Pflegefaelle bearbeitet und über Leistungen entschieden. Es war und ist lediglich so, dass, wenn es lt. MDK-Gutachten keine Pflegeperson gibt, auch kein Pflegegeld gezahlt wird sondern nur die Sachleistung, das heißt aber nicht, dass die Pflegeperson einen Anspruch auf das Pflegegeld hat.
Gruß
Czauderna

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Hallo,
Ja, genau so sehe ich das auch.
Gruß
Czauderna

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Ja, mindestens so verstehe ich das auch.
Wäre es nicht dennoch interessant, zu klären, ob es Wege gibt, die dazu führen, dass die Mutter das Pflegegeld bekommen kann und zwar über die Waschmaschine hinaus, das dann laut meinem verlinkten Artikel oben nicht auf´s ALG2 angerechnet wird?
Wäre es nicht gut, wenn das möglich wäre?
Dabei ist ja nicht die Frage die nach dem ALG 2, sondern eben, wie das Pflegegeld legal der pflegenden Person auch zu kommt.

Hallo,
also, wenn jetzt noch einmal ,das ALG-2 aus dem Spiel gelassen - Dabei ist ja nicht die Frage die nach dem ALG 2, sondern eben, wie das Pflegegeld legal der pflegenden Person auch zu kommt. - In der vorliegenden Konstellation - Mutter pflegt minderjährige Tochter, welche einen Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld hat. Als erziehungsberechtigte Mutter verwaltet die Mutter das Einkommen ihrer Tochter und entscheidet damit auch über die Verwendung dieses Einkommens. Wenn jetzt die Waschmaschine kaputt ist, dann kann, meiner Auffassung nach, die Mutter festlegen, dass die Neuanschaffung einer Waschmaschine ganz oder teilweise vom Pflegegeld finanziert wird. Jetzt wird es eher theoretisch : Sie kann auch festlegen, egal ob mündlich oder schriftlich, dass es im Sinne ihrer Tochter ist, dass sie, also die Pflegeperson entweder das gesamte Pflegegeld oder auch nur einen bestimmten %-Satz erhält, eben für die Pflege der Tochter.
Ich kann sagen, in der Praxis hatte ich schon zig solcher Fälle, in denen Eltern minderjährige Kinder gepflegt haben, aber konkret hat sich diese Frage meines Wissens nach in keinem dieser Fälle wirklich jemand gestellt oder uns gestellt.
Es ist die Verantwortung der Mutter - und wenn diese hingeht und für das gesamte Pflegegeld Lotto spielt, dann ist es auch ihre Verantwortung ihrer Tochter gegenüber - der Pflegekasse gegenüber ist kein Verwendungsnachweis zu führen.
Gruss
Czauderna

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Was sie ja sogar könnte, wenn sie es sich leisten mag, denn sie pflegt das Kind ja auch, wahrscheinlich sogar weit mehr, als das Pflegegeld es vergüten würde.
Ist das zu konstruiert (?):
Kind wird gepflegt.
Mutter verwaltet das Einkommen der Tochter.
Davon bezahlt sie eine Pflege, in diesem Falle sich selbst.

Und in der Praxis wird es doch so sein, dass eh gemeinsame Kasse herrscht und das Geld eben für den Lebensunterhalt verwendet werden können müsste. (?)

Auf alle Fälle scheint das AGL2 davon nicht beeinträchtigt zu sein, ich wette, das wissen manche nicht und beantragen Pflegegeld gar nicht erst…

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Ich erlaube mir mal:
[quote=„DrSoon, post:4,
topic:9440744“]
Wenn @Maoming nun eine neue
Waschmaschine braucht, weil die zu Pflegende einen erhöhten Bedarf
an sauberen Klamotten hat, sollte sie das m.E.
durchaus von dem Pflegegeld bezahlen können.

[/quote]

Nein. Das Pflegegeld ist nicht da um die Maschine zu finanzieren, eher um diese Mitzufinanzieren. Somit wäre das Geld, das aus dem Pflegegeld entnommen wird, als Darlehen zu betrachten.

Dem Jobcenter geht das Pflegegeld einen feuchten Kehricht an. Klar wird ein Mitarbeiter es versuchen um später sagen zu können „Chef hab xxx € gespart“. Dem würde ich schon auf die Finger hauen…mit dem Hackebeil.

[quote=„farout,
post:5, topic:9440744“]
wird das als Einkommen (des Kindes) angerechnet

[/quote]

Verdammt noch mal. Pflegegeld ist kein Einkommen. Punkt und Basta.
Selbst ein Gerichtsvollzieher kommt nicht an das Geld.

Es werden Links gepostet die nicht auf das Thema eingehen, Hauptsache ich hatte was zu schreiben. Leute wenn ihr helfen wollt, sucht das richtige raus, besser noch ihr schweigt.
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Eins muss gesagt werden: Pflegesatz 4 ist eine harte Nuss für die Mutter.

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Doch, das scheinen recht viele Eltern von mehr als sehr volljährigen (30 - 50 Jahre) Kindern mit Behinderungm sehr wohl zu wissen.
Das „Familieneinkommen“ Pflegegeld entfällt, sobald die behinderte Person in eine betreute Wohnung oder Wohneinrichtung für den Personenkreis umsiedelt. Aus emotionalen, aber eben auch finanziellen Gründen entfällt für einige Menschen mit Behinderung so die Möglichkeit, sich von Mama und/oder Papa zu trennen und die Kinderrolle abzuwerfen. Ich sehe das sehr kritisch. Wenn ein Mensch - egal ob behindert oder nicht - erst im fortgeschrittenen Erwachsenenalter die Möglichkeit hat, sich aus der Kind- oder Jugendlichenrolle raus zu arbeiten, stehen die Chancen schlecht.
LG
Amokoma1