Hallo,
die Witwenrente in der BG wird von 40% auf 30% des Jahresarbeitsverdienstes gesenkt, wenn die Witwe kein waisenrentenberechtigtes Kind mehr erzieht.
Darf dieses Kind auch älter als 18 Jahre sein?
Vielen Dank
Didi
Hallo,
die Witwenrente in der BG wird von 40% auf 30% des Jahresarbeitsverdienstes gesenkt, wenn die Witwe kein waisenrentenberechtigtes Kind mehr erzieht.
Darf dieses Kind auch älter als 18 Jahre sein?
Vielen Dank
Didi
Hallo Didi!
Es kommt hier nicht auf das Alter des Kindes an, sondern nur auf das Wort „waisenrentenberechtigt“.
Nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 SGB VII kann Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr ableistet oder aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Solange eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist und das Kind unter 27 ist, ist das Kind waisenrentenberechtigt.
Dies ist aber nur in der Unfallversicherung so. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf das 18. Lebensjahr abgestellt, egal ob danach noch Waisenrente bezogen wird.
Viele Grüße
Flo