Hallo und Guten Morgen,
folgender tatsächlicher Fall:
Person A ist in 2005 voll erwerbstätig, wird ab 01.01.2006 arbeitslos und bezieht ganz normal für 365 Tage Alo-geld. Die Steuererklärung für 2005 wurde bereits erl. In 2006 erhält Person A keine neue Stelle, hat aber trotzdem Aufwendungen für Bewerbungskosten, Fahrtkosten usw., die nur teilweise vom AA erstattet wurden. Dazu lernt A auf eigene Kosten noch bisschen, damit der seine Bewerbungsbreite an Jobs erweitern kann.
Frage: Ist eine Übertragung nach 2005 der Kosten möglich oder kann man die sogar in 2007 schieben, da hier ein neuer Job angetreten wurde? Ach so und in 02/2006 kam vom alten AG noch eine Restzahlung, worauf Lst angefallen ist, die aber als Arbeitsentgelt in 2005 gehört. Durch das Alo-Geld wäre in 2006 sowieso diese Lst zurückgezahlt mit den Pauschbeträgen. Kann mir einer weiterhelfen, das FA hat aufgrund meinen Anruf nix gewusst, oder ich habe gereade den Lehrling im ersten Lehrjahr erwischt, oder den Praktikanten…
Danke im Voraus, wenn nach Fragen sind, bitte vorher mailen.
Danke
C.