Wlan

Hi,

ist es rechtswiedrig ein ungesichertes WLAN-Netzwerk eines andere (ohne dessen WIssen)zu nutzen?

Vielen Dank für alle Antworten.

MfG

Chris

Ja.

Ich würde sogar sagen, dass es Ansprüche nach sich ziehen kann.

Levay

Ja.

Diese Antwort ist in dieser Form falsch.

Ich würde sogar sagen, dass es Ansprüche nach sich ziehen kann.

Diese wiederum richtig :smile:

Gruß,

Malte

Wenn aber die erste falsch ist, wie kann dann die zweite richtig sein?

Levay

Hallo Malte,

Ja.

Diese Antwort ist in dieser Form falsch.

und wie soll man deine Antwort verstehen?
Aus meiner Sicht kann man sie nur dahingehend interpretieren, dass Levays „Ja“ zur größeren Richtigkeit doppelt unterstrichen werden und fett sein müßte!
Weil inhaltlich ist an diesem „Ja“ doch wohl nichts falsch, oder?

Grüße,
Dietmar

Ich würde sagen wer so dumm ist ein WLAN ungeschützt zu lassen ist wohl auch mit Schuld.
Soweit mir bekannt kann er sogar rechtlich belangt werden wenn er sein Wlan ungeschützt lässt u. Daten ausspioniert werden, über seinen Acount Filesharing betrieben wird etc.

Schon im eigenen Interesse sollte man WLAN mit mindestens WEP Verschlüsselung schützen. Besser noch WPA.

Hallo,

Ich würde sagen wer so dumm ist ein WLAN ungeschützt zu lassen
ist wohl auch mit Schuld.

Ja, das sehen andere auch so:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fn…

Die Ausgangsfrage war aber eigentlich das Gegenteil dazu, oder habe ich das falsch verstanden?

Gruß
loderunner

Wenn aber die erste falsch ist, wie kann dann die zweite
richtig sein?

Du schriebst sinngemäß „ja, es ist rechtswidrig, ein ungeschütztes WLAN ohne Wissen des Betreibers zu nutzen.“ Das ist falsch. Es kann rechtswidrig sein, ist es aber keineswegs zwingend. Es gibt genügend Leute, die ganz bewusst ihre WLANs offen lassen, und FON ( http://de.wikipedia.org/wiki/FON ) basiert darauf. Von der einzelnen Fremdnutzung weiß der Betreiber im Zweifelsfall nichts.

Desweiteren kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass ein ungeschütztes WLAN als offen und damit frei verfügbar zu betrachten ist („konkludente Einwilligung“) - in den Bereich der Computerkriminalität fällt solch eine Nutzung jedenfalls imho nicht, sondern ist bestenfalls(!) zivilrechtlich relevant.

NB: Nichtsdestotrotz muss sich jeder bewusst sein, dass er als Betreiber erstmal für alles haftet, was auf seiner Leitung geschieht, und bei fehlendem Nachweis für die Fremdnutzung üble Probleme bekommen kann - Verschlüsselung ist also unbedingt ein Muss. YMMV.

Da ich aber kein Rechtsgelehrter bin, lass ich mich gern korrigieren. Also, kommt das so hin, wie ich mir das denke?

Gruß,

Malte

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Da ich aber kein Rechtsgelehrter bin, lass ich mich gern
korrigieren. Also, kommt das so hin, wie ich mir das denke?

Das weiß ich nicht, aber es klingt zumindest gut!

Levay

Vielen Dank an alle Antwortenden… Ich höre insgesamt heraus, dass die Rechtslage noch sehr schwammig zu sein scheint.

MfG

Chris

Hallo Chris,

Vielen Dank an alle Antwortenden… Ich höre insgesamt heraus,
dass die Rechtslage noch sehr schwammig zu sein scheint.

Grob kannst du davon ausgehen, dass das Gesetz etwa 10 bis 20 Jahre hinter der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung hinterherhinkt.

MfG Peter(TOO)