WLAN Netz auf der Straße

Hallo,

in einem anderen Forum wird gerade folgende Frage diskutiert.

Darf man von der Straße aus mit einem Notebook einen ungesicherten WLAN-Internetzugang einer fremden Person nutzen?
Es geht hierbei nicht um den Zugriff auf die Daten, sondern allein um das Versenden/Empfangen von eMails und das Surfen im Internet.
Was passiert mit den dadurch entstehenden Kosten?

Leider fehlt es an Experten und somit an einer fachmännischen Antwort. Ich habe mal gehört (!), dass es nicht strafbar ist, aber gibt es bereits entsprechende Gesetzestexte oder Urteile?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß
Tato

Leider fehlt es an Experten und somit an einer fachmännischen
Antwort. Ich habe mal gehört (!), dass es nicht strafbar ist,
aber gibt es bereits entsprechende Gesetzestexte oder Urteile?

Ich weiß es leider nicht, aber die Formulierung fand ich süß :smile: Denn wenn es noch keinen Gesetzestext dazu gibt, kann es auch nicht strafbar sein :wink:

Levay

Ich weiß es leider nicht, aber die Formulierung fand ich süß

) Denn wenn es noch keinen Gesetzestext dazu gibt, kann es

auch nicht strafbar sein :wink:

Mensch, ihr wisst schon was ich meine… :smile: ich suche halt nach Beweisen, die mein Hören-Sagen belegen oder halt entkräftigen.

Hallo,

ich sehe die Sache recht simpel:

Es bietet jemand einen öffentlichen Hotspot (Internetzugang) an.
Öffentlich ist er, da der Besitzer keinerlei Schutzmechanismen gegen fremde Nutzung eingerichtet hat. Er weist in keinster Weise darauf hin, dass er für die Nutzung Gebühren vom Nutzer erheben wird oder eine kostenfreie Nutzung nicht toleriert.
Was soll Dir also passieren, wenn Du da surfst? Nix.

http://dpms.name/info/archive/000227.html

Gruß
Achim

Hallo Tato,

na wie wäre es denn z.B. mit Computerbetrug (§263 a StGB) ???.

Schließlich bezahlts Du ja nichts für den Internetzugang,sondern
nutzt ihn ohne Wissen des Inhabers…
Und zumindest in Deutschland sind dies Kosten ja nicht gerade klein…

(Auf der anderen Seite gehört allerdings die Dummheit,das WLAN nicht abzusichern,bestraft…*grinz*…)

mfg

Frank

Hallo,

ich sehe die Sache recht simpel:

Simpel ja, aber auch recht?

Öffentlich ist er, da der Besitzer keinerlei Schutzmechanismen
gegen fremde Nutzung eingerichtet hat. Er weist in keinster
Weise darauf hin, dass er für die Nutzung Gebühren vom Nutzer
erheben wird oder eine kostenfreie Nutzung nicht toleriert.

Wer also sein Fahrrad unabgeschlossen in seinen Vorgarten stellt, muss ein „Benutzen verboten“-Schild dran machen? Den Hund mit einem „Bitte nicht füttern“-Anhänger versehen? Wer sein Auto mit laufendem Motor an den Straßenrand stellt, weil er schnell zum Briefkasten läuft, weist in keinster Weise darauf hin, dass er das Auto behalten will? Wer sein Portemonnaie auf den Kneipentisch legt, tut der Welt kund: Bedient Euch?

Ohne eingehende Prüfung tippe auch ich auf § 263a StGB. Nähere Ausführungen folgen nicht mehr in diesem Jahr.

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‚Hotspots‘…
Hallo Tato,

da gerade unten dieser Begriff fiel…

Hier noch einmal zur Abgrenzung:

„Hotspots“ (zu deutsch Funkzellen ) werden in manchen Großstädten
sowohl von Telekommunikations-Unternehmen als auch von Privatleuten
öffentlich und kostenlos angeboten.

Demgegenüber stehen die NICHT als öffentlich gedachten Funknetze
(WLAN) von Privatpersonen (oder Firmen),die aufgrund von fehlender
Absicherung technisch auch von „Nichtberechtigten“ wahrgenommen
werden können.
Für diesen zweiten Fall gelten § 86 Telekommunikationsgesetz (TKG)
*snip*
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden…
*snip*
sowie StGB § 263 a.

mfg

Frank

Antwort. Ich habe mal gehört (!), dass es nicht strafbar ist

ja das denke ich auch.

wer ein radio betreibt, darf sich nicht wundern, daß der sender auch gehört wird. nix anderes ist ein ungeschütztes WLAN. probleme dürfte eher der sender bekommen, wenn er zb. mp3 durch die gegend ballert.

dazu:

http://en.wikipedia.org/wiki/War_driving

gruß
datafox

siehe § 86 Telekommunikationsgesetz (TKG)
o.w.t.

aktueller Fall
Hallo und ein gesundes neues Jahr,

wenn ich heute noch einmal dazu komme, surfe ich noch mal meine Standardseiten ab. Ich habe da erst in den letzten Tagen einen Fall gelesen: Student der sich in ungesicherte Privatnetze einloggte wurde von der Polizei verhaftet.

Wenn ich den Artikel wieder finde, poste ich ihn hier einmal. Ich glaube mich zumindest zu erinnern, das der Typ auch „nur“ über die Verbindungen surfte und keine privaten Daten durchstöberte…

mit besten Grüßen Steffen B.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

habe jetzt doch noch einmal quergesurft und kann den Artikel einfach nicht mehr finden. Der folgende Link sollte aber zu der Thematik sehr interessant sein: http://www.ppc-welt.info/community/showthread.php?t=… Bitte genau durchlesen und auch die dort enthaltenen Links mal durchlesen. Mehr zu der Thematik findest Du unter dem Stichwort „wardriving“ im Internet.
Egal wie man letztlich die grundsätzliche Sachlage beurteilt (strafbar oder nicht), gehst Du doch wohl immer ein Risiko ein. Du kannst nie wissen, ob der Besitzer des Netzwerkes nicht evt. doch nur einen Volumentarif besitzt.

PS: Es kann ja auch einfach nur an meiner Erziehung liegen. Rein moralisch empfinde ich das surfen über ungesicherte private Leitungen jedoch als verwerflich. Ich steige auch nicht in ein fremdes Auto ein und mache eine Spritztour, nur weil der Schlüssel steckt. Ich mache es mir auch nicht in fremden Gärten bequem, nur weil die Gartentür offen steht usw…

DANKE!
Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen.
Die Links (danach habe ich gesucht) habe ich in das andere Forum gestellt.
Für mich kommt das eh nicht in Frage, weil ich kein Notebook besitze und mir mein Internetzugang von zu Hause ausreicht. Trotzdem fand ich die Frage interessant.
Jetzt bin ich wieder etwas schlauer…

Gruß
Tato