Wlan nutzung von Fremdpersonen

Guten Abend,

Ich möchte gerne wissen inwieweit ein besitzer des Wlans strafbar ist, wenn eine fremde person unerlaubt und ohne wissen des besitzers von außen den anschluss nutzt und z.b. einen download tätigt in einer tauschbörse.

Der eigentliche besitzer des anschlusses dann eine mahnung bekommt mit Geldstrafe, aber man nachweisen kann das zu diesem zeitpunkt keiner im haus war um diese straftat begehen zu können?
Und wlan mit passwort gesichert ist.

Ich weiss das man als besitzer als „Störer“ bezeichnet werden kann und man dem besitzer unterstellen kann nicht das nötigste getan zu haben zur sicherung, aber mich würde es interessieren welche möglichkeiten man hat, wenn man nachweisen kann das niemand zu hause war zu dem vorgeworfenen zeitpunkt.

dürfen die da sogar dann den pc, laptop usw durchsuchen?

Man weiss ja heute gar nicht mehr welche rechte man selbst so hat.

vielen dank :smile:

Kommt drauf an ob das Netzwerk nach marktüblichen Standards gesichert war oder nicht.

Und ja im Rahmen dieser Ermittlung wird sich wohl kaum umgehen lassen, dass die Staatanwaltschaft einen Blick drauf wirft.

Gruss HighQ