Hallo Stephanie,
Dann die leichtere Version andersrum: aus dem Router fĂĽhren 3
Kabel, einmal Strom, ein Wand-Telefonstecker, einmal PC.
Dein PC ist also mit einem Kabel am Router angeschlossen.
Wenn Du keine anderen Netzwerk-Geräte hast (Laptop, PC, digitale Videorecorder, PS3, …) dann solltest Du am Router das WLAN abschalten.
Danke schon mal fĂĽr die Tipps, bevor ich etwas falsch mache
rufe ich mal bei nächster Gelegenheit, am besten nach dem
Feiertag, die Telekom an und lasse mich da telefonisch
durchlotsen, damit ich nichts falsch mache.
Sollte Dein Router einen Schiebeschalter haben dann betätige ihn ruhig. Wenn hinterher was nicht geht dann schaltest Du einfach wieder ein. Und die Telekomiker haben doch sicherlich auch am Feiertag die Hotline offen, oder?
Im Prinzip hätte ich ja auch nichts gegen WLAN, ich fände es
nur absolut die Höhe dafür verantwortlich gemacht zu werden,
wenn irgendwelche unseriösen Nachbarn meinen Internetzugang
klauen.
Jetzt verstehst Du, warum viele Menschen das Urteil des BGH nicht gut finden.
Angenommen Du brauchst WLAN und hast es sogar mittels WPA verschlüsselt. Jetzt kommt jemand, knackt die Verschlüsselung und lädt Filme herunter (technosch durchaus möglich).
Bestraft wirst nun mit ziemlicher Sicherheit DU, denn im zivilrechtlichen ProzeĂź must Du beweisen das Du es nicht warst. Und das kannst Du nicht, wie sollst Du beweisen das jemand Dein WLAN miĂźbraucht hat? Unglaublich, gell?
Anders als im Strafrecht mußt tatsächlich Du beweisen das Du es nicht warst…