Hallo Zusammen,
sorry wenn ein Artikel wie dieser schon einige Male anders formuliert hier erschienen ist. Habe dennoch keine befriedigende Antwort auf meinen Artikel gefunden. Angenommen man möchte seine Internetleitung per WLAN mit den Nachbarn gegen Entgelt teilen. Der Internetanschluß soll bei Freenet sein.
1.) Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht (gerade bei Freenet)?
2.) Habe nirgendwo gelesen (bei eigener Internetrecherche), dass jemand schon mal wegen so was Ärger bekommen hat (außer richtige Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, die in der Vergangenheit so was mal gemacht haben) Also eher unwahrscheinlich, dass man hier Ärger bekommt?! Wenn ja was droht (lediglich die Sperrung des Anschlußes?)
3.) Mal ne Frage zu nem ganz anderen Thema. Angenommen ein Nachbar, mit dem man das Internet teilt, geht (versehentlich) auf eine rechtlich bedenkliche Seite. Wie wahrscheinlich ist es hier, wegen sowas Ärger zu bekommen? Vorratsdatenspeicherung bedeutet doch folgendes: Es wird nur gespeichert, wann man im Internet war (für eine bestimmte Seite), aber nicht, auf welchen Seiten man war?! Also müsste ein Nachbar schon gezielt „Blödsinn machen“, dass die IP des Entsprechenden Anschlußes irgendwo gespeichert wird und man mit Ärger rechnen muss?! also letztendlich sind viele Bürger hier verunsichert, aber ganz so schlimm, wie es von einigen Parteien dargestellt wird, ist es doch (noch) nicht?!
Ich Danke für eine Antwort,
LG
Nachthunter