Hallo zusammen,
wo muss ein Strafantrag/Strafanzeige gestellt werden, wenn
-der Anzeigende in einem anderen Bundesland wohnt, als der Angezeigte,
- das auslösende Ereignis der Anzeige ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren ist (Beispiel: wg. Beleidigung im Verfahren oder Verstoß gegen §203 StGB.)?
Wo muss man einen Gerichtsantrag stellen, wenn
- Ort des Geschehens in einem anderen Bundesland liegt (z.B. Unfallflucht oder Sorgerecht)?
Es geht um den geographischen Ort der Anträge.
Gruß
Sandamarin
-der Anzeigende in einem anderen Bundesland wohnt, als der
Angezeigte,
- das auslösende Ereignis der Anzeige ein zivilrechtliches
Gerichtsverfahren ist (Beispiel: wg. Beleidigung im Verfahren
oder Verstoß gegen §203 StGB.)?
Im Grunde Wurscht, weil die Ermittlungsbehörden das dann weiterleiten. Wegen § 7 StPO könnte man sich an die Staatsanwaltschaft wenden, die für den Ort zuständig ist, in dessen Gericht die Falschaussage gemacht wurde.
Wo muss man einen Gerichtsantrag stellen, wenn
- Ort des Geschehens in einem anderen Bundesland liegt (z.B.
Unfallflucht oder Sorgerecht)?
Was ist ein Gerichtsantrag? Wenn du wissen möchtest, wo man jemanden zivilrechtlich verklagt (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld), so gibt es da verschiedene Möglichkeiten. In Betracht kommt insbesondere der Wohnort des Beklagten, im Fall einer unerlaubten Handlung aber auch der Ort, wo diese begangen wurde, also z.B. der Unfallort.
Für Sorgerechtsfälle gibt es vermutlich spezielle Regelungen, die ich aber gerade nicht parat habe.
Es gibt noch mehr Möglichkeiten. Hängt vom Fall ab. Deine Aufzählung lässt vermuten, dass du eine abschließende Antwort haben möchtest, die immer gilt. Die gibt es in dieser Frage nicht.
Im Internet kannst du nach dem Stichwort „Gerichtsstand“ suchen.
Hallo zusammen,
wo muss ein Strafantrag/Strafanzeige gestellt werden, wenn
-der Anzeigende in einem anderen Bundesland wohnt, als der
Angezeigte,
Strafanzeigen können jederzeit, bei jeder Polizeidienststelle (streng genommen bei jedem Polizeibeamten, dem man auf der Straße begegnet) sowie bei Gericht in mündlicher oder schriftlicher Form, auch über einen Dritten (bspw. Rechtsanwalt, in dem Fall wäre das der Anzeigeerstatter, nicht der Geschädigte) gestellt werden. (Unabhängig davon, wo der Beschuldigte oder der Anzeigende wohnhaft ist).