nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn mittels Anlage EÜR ermittelt, einen stillen Gesellschafter aufnehmen möchte. Dieses soll z.B. in der Form geschehen, dass ein Kredit, der möglicherweise vor einigen Jahren von einem Verwandten gegeben wurde, in eine Einlage umgewandelt werden soll.
In welchem Feld der Anlage EÜR für 2011 wäre dann die Gewinnausschüttung einzutragen und welche Freibeträge gibt es?
Weiterhin würde ich gerne mit Euch die theoretische Möglichkeit diskutieren, ob das o.a. Verwandtendarlehen, welches bspw. in den vergangenen fünf Jahren nicht mit Zinsen bedient wurde und somit in den alten EÜRs nicht auftauchte (auf dem damaligen Kontoauszug wäre es bspw. aber sichtbar gewesen), Ende des Jahres 2011 endfällig bzw. rückwirkend marktüblich verzins werden darf?
Für Eure Hinweise (gerne mit einer §-Angabe) danke ich bereits an dieser Stelle.
nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen
Gewinn mittels Anlage EÜR ermittelt, einen stillen
Gesellschafter aufnehmen möchte. Dieses soll z.B. in der Form
geschehen, dass ein Kredit, der möglicherweise vor einigen
Jahren von einem Verwandten gegeben wurde, in eine Einlage
umgewandelt werden soll.
In welchem Feld der Anlage EÜR für 2011 wäre dann die
Gewinnausschüttung einzutragen und welche Freibeträge gibt es?
Da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es handelt sich 1. um eine sogenannte typische stille Gesellschaft oder es ist 2. als sogenannte atypische stille Gesellschaft. Bei ersteren ist die Ausschüttung den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen, bei der zweiten sind es Einnahmen aus Gewerbebetrieb.
Kommt auf die Vertragsgestaltung an.
Weiterhin würde ich gerne mit Euch die theoretische
Möglichkeit diskutieren, ob das o.a. Verwandtendarlehen,
welches bspw. in den vergangenen fünf Jahren nicht mit Zinsen
bedient wurde und somit in den alten EÜRs nicht auftauchte
(auf dem damaligen Kontoauszug wäre es bspw. aber sichtbar
gewesen), Ende des Jahres 2011 endfällig bzw. rückwirkend
marktüblich verzins werden darf?
Kommt hier auch auf den Vertrag an. Dürfen darf man sicher.
In welchem Feld der Anlage EÜR für 2011 wäre dann die
Gewinnausschüttung einzutragen und welche Freibeträge gibt es?
Bei einer typisch stillen Ges. trägt der Gewerbetreibende die Gewinnausschüttung in die Zeile 47 der Anlage EUR -Übrige unbeschränkt abz . Betriesausgaben-
Soweit der Gewerbetreibende vom Gläubiger (stiller Ges.) kein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegen hat, muss dieser die Kapitalertragsteuer zzgl. SolZ an das Finanzamt abführen.