nicht immer ist man mit einer bestimmten Strafe einverstanden. So zum Beispiel im Verkehrsrecht. Viele Sätze der StVO sind sehr allgemein ausgelegt (was ja vom Vorteil sein kann), jedoch wird hier vielfach zu sehr vereinheitlicht.
Ganz konkret könnte man das Beispiel §30 Absatz 3 nennen. Zitat: „An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.“ Ist ein mickriger VW Polo zum „LKW“ umgebaut, so darf der Sonntags keinen Anhänger ziehen. Änderungsvorschlag als Ergänzung wäre hier: „… Anhänger ziehen, ungebremste Anhänger sind ausgenommen.“ Damit wird der Sinn der Anordnung nicht unterlaufen, also Wohnwagen und größere Transporte von der Straße an Sonntagen fernzuhalten, der individuelle Kleinsttransport wird jedoch erlaubt. Denn jeder Kleintransporter, auch o.g. Polo kann ja frei fahren mit Anhänger, wenn er als PKW zugelassen ist. Rein umwelttechnisch würde sich nichts ändern (sogar eine Verbesserung wäre argumentierbar, denn mehrere Fahrten fallen weg), allerdings verzichten damit die Gemeinden auf eine „Einnahmequelle“. Die Strafe für solch ein „Vergehen“ ist nämlich drastisch (40 bis 240 Euro, 1 Punkt) im Vergleich zu anderen Verkehrsdelikten.
Abgesehen davon, das solch ein Wunsch Utopie ist, wie wäre für Otto-Normalbürger ein gangbarer Weg, um solch einen Vorschlag sinnvoll in die Wege zu leiten?
Hallo,
wie das mit Gesetzen grundsätzlich funktioniert erklärt z. B. die Maus .
nicht immer ist man mit einer bestimmten Strafe einverstanden.
…geschickter wäre es, den Rechtsverstoß und damit die Strafe zu vermeiden, bis man den Gesetzgeber von einer Änderung überzeugt hat.
So zum Beispiel im Verkehrsrecht. Viele Sätze der StVO sind
sehr allgemein ausgelegt (was ja vom Vorteil sein kann),
jedoch wird hier vielfach zu sehr vereinheitlicht.
IMHO ist gerade die StVO vielfach zu wenig allgemein gehalten - viele Vorschriften sind so speziell (und seltsam), dass sie beinahe niemand kennt. Manches ist eigentlich durch § 1 zur Genüge geregelt, während die spezielle Regelung nur die Gefahr von Lücken und Fehleinschätzungen birgt.
Oft ist es eben so wie mit dem sprichwörtlichen Zaun: je mehr Latten umso mehr Lücken.
Abgesehen davon, das solch ein Wunsch Utopie ist, wie wäre für
Otto-Normalbürger ein gangbarer Weg, um solch einen Vorschlag
sinnvoll in die Wege zu leiten?
Du kannst ihn natürlich direkt dem zuständigen Bundesverkehrsminister unterbreiten. Vielversprechender könnte aber der Weg über eine(n) geeignete(n) Verband/Lobbyorganisation oder einen oder mehrere direkt angesprochene Abgeordnete sein. Bei weniger speziellen Wünschen könnte sich auch eine öffentliche Petition (ungeachtet der Domain bezieht sich der folgende Link auf den Deutschen Bundestag: ) als hilfreich erweisen.