Das Durchstreichen einer längeren Eintragung durch die „Nase“ ist auch zulässig, aber eben nicht die zeilenweise Durchstreichung, weil das die Lesbarkeit der früheren Eintragung u.U. sehr erschwert. Man darf sich in dem Kontext auch daran erinnern, dass in den Registern (u.a. Grundbuch, Handelsregister) mit Tinte gearbeitet wurde und da bestand natürlich die Gefahr, dass die Tinte durch unsauberes Arbeiten oder durch versehentliches Verschmieren auf der alten Eintragung verteilt wurde und die dadurch unlesbar wurde. Aus diesem Grund wurden die Unterstreichungen auch in rot vorgenommen. Man spricht in dem Kontext daher auch von Rötungen, wenn Streichungen gemeint sind.
Ich meinte, dass es richtige Durchstreichungen gibt. nicht mit einer Nase, sondern klassisch durchgestrichen
Das sind dann nicht mehrere Zeilen hintereinander, sonder mehrere Wörter oder eine Zeile.
Sagen wir mal höflich, dass das so nicht sein sollte. Das ändert natürlich nichts an der Gültigkeit der (Durch)Streichung.
Wie bereits erwähnt, verstehe ich die Erklärung bei Wikipedia so, dass die Buchhalternase lediglich zum Durchstreichen von freien Räumen dient.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
- Zwischen zwei identischen Markierungen im kaufmännisch-rechtlichen Zusammenhang, die ähnlich bezeichnet werden und die ähnlichen Zwecken dienen, gibt es keinen kausalen bzw. historischen Zusammenhang.
- Zwischen zwei identischen Markierungen im kaufmännisch-rechtlichen Zusammenhang, die ähnlich bezeichnet werden und die ähnlichen Zwecken dienen, gibt es einen kausalen bzw. historischen Zusammenhang.
Du scheinst zu Variante 1 zu tendieren.
In meinen Auszügen gibt es Nasen, die komplett freie Räume zunasen
Meist ist aber Text mit freien Flächen vernast, Beispiel:
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich hier nicht um eine gelöschte Eintragung, sondern um die Streichung vorgedruckten Textes. Insofern wäre die Streichung dann OK.
aha, interessant, vorn auf den Auszügen steht:
„Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgestellt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Blattes getreten. In dem Blatt enthaltene Rötungen sind schwarz sichtbar.“
Sind die Unterstreichungen dieses „schwarz sichtbar“ oder ist das noch etwas anderes?
Wir reden jetzt wieder über die ursprünglichen Unterstreichungen, also die nicht mehr gültigen Abschnitte, richtig? Falls ja: genau. In manchen elektronischen Grundbüchern (aber auch Handelsregistern) wurden die Rötungen (also die rot unterstrichenen, nicht mehr aktuellen Eintragungen) nicht in rot übernommen, sondern als einfache Unterstreichungen. Das macht die Sache mitunter nicht unbedingt übersichtlicher.
Bei Eintragungen gibt es keine Durchstreichungen. Niemals und nirgends.
Hier die rechtliche Grundlage dazu:
Ein gedruckter Text auf einem Vordruck ist keine Eintragung.
Das ist am Ende einer Seite.
Platz zu klein für eine weitere Eintragung - deswegen die „Nase“.
Ich sehe keine freie Fläche.
Die beiden Einträge sind durchgestrichen mit dem umgedrehten Z - ergo gelöscht.
Oder vielleicht die dritte: das Ding heißt im anderen Kontext nicht Buchhalternase, sondern anders. Möglicherweise doch nur Nase, wie zuerst von @Paul_6a77cf erwähnt.
Die Regelungen für die Grundbuchführung befinden sich in der Vereinsregisterverordnung? Spannend! Ich empfehle eher die Grundbuchverfügung.
Da staunste, wat!
Die VRV gilt für’s Handelsregister.
Das heißt Grundbuchordnung (GBO).
(irgendwo im Zweiten Abschnitt)
Die Sätze zum Streichen/Löschen und die Sache mit der Diagonale sind identisch.
Dazu tendiere ich auch.
Zumal bei der Buchhalternase die Diagonale von links unten nach rechts oben verläuft, im Grundbuch und Handelsregister aber von links oben nach rechts unten.
Es handelt sich um das gleiche Zeichen: zwei Striche, die einen Bereich oben und unten abgrenzen und durch einen weiteren Strich verbunden werden. Weil man, wenn man möchte, daraus eine stilisierte Nase ableiten kann, wird das Gesamtkonstrukt als Buchhalternase bezeichnet. Buchhalter deshalb, weil dieses Zeichen zuerst von Buchhaltern im 13., 14. oder 15. Jahrhundert verwendet wurde.
Erst später wurde dieses Zeichen in die Vorläufer des Grundbuchs und dann im 19. Jahrhundert in das Handelsregister übernommen. Spätestens jetzt wäre eine gute Gelegenheit, das erste Wort, das ich in dieser Diskussion schrieb, noch einmal zu lesen.
Ich korrigiere mich:
Das Gesetz heißt
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV)

Die Sätze zum Streichen/Löschen und die Sache mit der Diagonale sind identisch.
§ 21 GBV