in den Geoportalen der Länder kann man Grundstücke mit Gemarkung, Flur und Flurstück finden.
Wie finde ich aber Blattnummern oder komme die Flur- und Flurstücksnummer heraus?
Als Angaben habe ich Amtsgericht, Grundbuch von, Blattnummer.
Kann ich das online machen oder muss ich mich an das Amtsgericht oder an das Katasteramt oder an einen Notar wenden?
Welche Informationen brauchst Du für welchen Zweck? Und (wichtig für Kataster und Vermessung) in welchem Bundesland brauchst Du es?
Und welche Unterlagen hast Du schon?
Ich habe die Gemarkung und Blattnummer. Nun möchte ich wissen, wo sich das zugehörige Grundstück befindet. Das ist im Titel verkürzt formuliert.
Mit Gemarkung, Flurnummer und Flurstücknummer kann man online herausfinden, wo das Grundstück ist. Mit der Gemarkung und Blattnummer fand ich bisher keine Möglichkeit, die Position/Ort ohne Grundbuchauszug herauszufinden.
Ich holte mir nun die Grundbuchauszüge und fand darin die Flurnummer und die Flurstücknummer. Gern hätte ich aber einen Weg ohne Grundbuchauszug.
Mit diesen Angaben weisst Du nur, wo Du im Grundbuch nachsehen musst. Flur und Flurstücksnummer findest Du im Grundbuch im Bestandsverzeichnis. Das musst Du einsehen oder (telefonisch) einsehen lassen. Aber Achtung, im Bestandsverzeichnis können mehrere Grundstücke verzeichnet sein. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse hat. Da passiert online und für jedermann im Zweifelsfall gar nichts.
Ich hätte mit Deinen Angaben zwei Sachen versucht: Beim Grundbuchamt anrufen und nett fragen, was im Bestandsverzeichnis steht. Oder beim Katasteramt (oder wie es in Brandenburg heisst) anrufen und ebenso nett nachfragen welche Flurstücke zu besagtem Grundbuchblatt gehören.
Auf einem Grundbuchblatt können mehrere Grundstücke des gleichen Eigentümers (Möglicherweise sein gesamtes Grundeigentum) gebucht sein.
Einfaches Beispiel: A hat ein Wohnhaus im Ortskern, daneben ausserhalb der ehemaligen Stadt einen Garten. Dazu kommt noch ein Baugrundstück, dass er irgendwann gekauft hat. Und so weiter …
Diese Grundstücke sind dann unter den Nummern 1, 2, und drei untereinander im Bestandsverzeichnis zu finden.
Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb können da leicht Grundstücke in zweistelliger Zahl anfallen.
Die Blattnummer steht auf dem Deckblatt des Grundbuchs, deswegen heißt die so. Es ist die Nummer des Grundbuchs - innerhalb des Grundbuchs findest du Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.
Wenn du weißt, wo das Grundstück ist, kannst du Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eben über die Geoportale einsehen - die Blattnummer nicht.
Die Blattnummer, also das eigentliche Grundbuch dass sich hinter dieser Nummer verbirgt, bzw eine Kopie davon bekommst du im Katasteramt oder m Grundbuchamt - aber nur, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst (zB durch eine Vollmacht des Eigentümers)
Einfacher ist es natürlich wenn er dir eine Kopie des Grundbuchs gibt als Eigentümer hat man üblicherweise eine Kopie davon
Ja.
Die Grundstücke eines Grundeigentümers im gleichen Grundbuchbezirk findet man oft auf einem Grundbuchblatt.
Allerdings gibt es begründete und nicht ganz so begründete Ausnahmen. Diese beginnen bei der notwendigen Übersichtlichkeit des Grundbuchs und enden beim zeitlichen Ablauf des Grunderwerbs des jeweiligen Eigentümers.
Auf keinen Fall kannst Du dich darauf verlassen, dass es für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuch gibt.
Ahja, ich sehe jetzt erstmalig einen Auszug für eine Blattnummer mit mehreren Flurstücken.
Was ist jetzt die korrekte Bezeichnung für alle im Auszug aufgeführten Flurstücke? Bilden alle elf Flurstücke ein Grundstück? Oder bilden sie die Gemeinschaft aller in Blattnummer xyz gelisteten Flurstücke?
Ganz links findest Du die laufende Nummer. „Grundstück“ ist das, was unter einer laufenden Nummer gebucht ist. Das können mehrere Flurstücke sein, meist ist es nur eins.
Auf diese laufende Nummer beziehen sich alle Angaben, die in den Abteilungen 1 bis 3 verzeichnet sind.
Ich schlage Dir etwas vor: Kennst Du irgendjemanden, der sich mit Grundstücken und Grundbuchauszügen auskennt? DAs muss kein Anwalt oder Notar sein, ein Makler, Behördenbediensteter usw. tut es auch. Von dieser Person lässt Du dir mal erklären, was da zu sehen ist. Hier ist es sehr mühsam, Dir die Bruchstücke, nach denen Du gerade fragst zu erklären, ohne dass man weiss, auf was es in DEINEM Grundbuch gerade ankommt.
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, was bei größeren Objekten und mehrfach bebauten Bereichen bzw. „auf dem Lande“, nicht so selten ist. Unser eigenes Grundstück besteht auch aus drei Flurstücken. Ein solches Grundstück kann nur einheitlich verkauft werden, bzw. es muss zerlegt werden, wenn Teile davon verkauft werden sollen, wobei neue Flurstücke entstehen können, wenn die neuen Grenzen der Teilgrundstücke nicht den Grenzen der bisherigen Flurstücke entsprechen.
Der Normalfall ist, dass ein Grundstück (mit all seinen Flurstücken) auch ein Grundbuchblatt hat.
Es gibt aber auch die so genannte „Zusammenschreibung“. D.h. unter bestimmten Voraussetzungen können auch mehrere Grundstücke (mit ihren jeweiligen Flurstücken) eines Eigentümers auf einem Grundbuchblatt gemeinsam geführt werden. Da diese Grundstück aber weiterhin problemlos individuell veräußerbar sind, muss im Falle der Veräußerung eines der Grundstücke dann für dieses Grundstück wieder ein eigenes Grundbuchblatt angelegt werden, und wird es aus dem ursprünglich gemeinsamen Grundbuchblatt gelöscht.
ahhh, so langsam wird ein Schuh draus, unter einer laufenden Nummer geführte Flurstücke ergeben ein Grundstück, verstehe!
Ich lernte heute auch, dass unterstreichen synonym zu durchstreichen ist. Dann gibt es auch noch ein durchstreichen in umgekehrter Z-Form, heißt das tatsächlich Nase?
Das Unterstreichen kommt eher bei einzelnen Wörtern oder Sätzen zum Einsatz, die Buchhalternase (die eigentlich einen anderen Ursprung hat) bei längeren Passagen.
Der Hintergrund bei beiden Arten der Markierung ist, dass man den ursprünglichen Text immer noch lesen können soll, auch wenn er nicht mehr gültig/aktuell ist.
Das verstehe ich im Wikipedia-Artikel anders:
Weist eine Seite des T-Kontos weniger Positionen auf als die andere, entsteht nach dem Saldieren ein Freiraum, dessen nachträgliche Füllung die Buchhalternase verhindert.
Also unterstreichen statt durchstreichen, damit der gestrichene Text noch lesbar bleibt, Buchhalternase, um frei gebliebene Räume zu sperren, damit nichts nachgetragen werden kann.
Aha, sehr interessant, es gibt aber durchaus auch Durchgestrichenes.
Für die Nase wird sogar ein Verb verwendet, die Frau vom Grundbuchamt meinte, da sei was genast