Bei wem bzw.bei welcher „Institution“ kann man eine Beschwerde dagegen einlegen,dass sein ausländischer Ehemann trotz Darlegung gravierenden Zeitmangels (7 tage Arbeitswoche bei täglich 12h)einen A1 Test machen muss.Solche Ausnahmen sind schwarz auf weiß vom Bundesamt für Migration dargelegt,sonst würden diese ja nicht aufgeführt sein.
bei wem ist doch wohl klar oder ?
bei der (Einwanderungs)Behörde, die die Forderung nach dem Sprachkurs stellt.
Aber vergiss nicht, Du (dein Mann) will etwas, nämlich ein Aufenthaltsrecht was an Bedingungen (völlig nachvollziehbare und gut begründete) geknüpft ist.
Und für Sklaven ist die Ausnahme auch nie gedacht oder wer arbeitet sonst 7 Tage zu 12 Std. ?
Das klingt irgendwie wie konstruiert und vorgeschoben um den Sprachkurs nicht machen zu müssen.
Da kann man sich beim Betriebsrat beschweren, oder auch bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (je nach Bundesland unterschiedlich), denn das ist mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht zu vereinbaren.
Ansonsten kann man sich an gegebener Stelle darüber beklagen, dass man ohne vernünftige Sachverhaltsangaben keine vernünftigen Antworten erhält. Oder man erträgt es wie ein Mann. Oder man schreibt einfach mal ein paar Informationen zur Frage auf (letzteres sollte aber nur in wirklich allerhöchster Not erwogen werden).
Ja wie soll er unter normalen Umständen,und diese sind 12 Stunden pro jeden Tag arbeiten,zu einem Sprachkurs gehn.Erklärs mir.Er lernt ja selbst wie sonstwas,nur sie wollen eben dieses Zertifikat ,und das Bundesamt führt schwarz auf weiss Ausnahmen auf,ich hoffe nicht für den alten Fritzen.Auf Irgendwas muss ich mich ja beziehen, und das ist ja keine Dorfbehörde.
Erklär mal, wie er 7 Tage die Woche 12 Stunden arbeitet. Sind immerhin 84 Stunden. Selbst mit täglich 1 Stunde Pause, 1 Stunde Anfahrt und 1 Stunde Rückfahrt sind das 9 Stunden täglich, oder 63 Wochenstunden. Im Schnitt dürfen nur 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden, macht 15 stunden pro Woche zuviel, die irgendwann abgefeiert werden müssen. Oder auch so: Alle zwei Wochen hat die Person sich 3 Tage frei erarbeitet.
Wenn ich als Behörde „12Stunden täglich, 7 Tage die Woche“ hören würde, würde ich mich jedenfalls ziemlich verschaukelt vorkommen. Gibt es denn zumindest was schriftliches vom Arbeitgeber?
Dann tu das. Lies nochmal das Faltblatt „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland“ des BAMF, aber lies es diesmal ein wenig aufmerksamer, statt sofort loszupfupfern. So aufmerksam, dass Du siehst, auf welche Rechtsgrundlagen sich das BAMF bei der Aufzählung der Ausnahmen bezieht. Wenn alles nichts hilft, schau Dir mal § 30 Abs. 1 S. 2 und 3 AufentHG an.
Übrigens: Der dauernde Krakeel über „Verklagen“ und „Beschweren“ geht hier einmal wieder völlig am Gegenstand vorbei. Richtig wäre es gewesen, zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer Einreiseerlaubnis einen Verzicht auf den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse zu beantragen und entsprechend zu begründen.
Ob und wie dann Rechtsmittel zur Verfügung stehen, wenn die fragliche Stelle diesem Antrag nicht stattgibt, hängt davon ab, um welche Stelle oder Behörde es sich handelt. Falls es sich (wie zu vermuten) um eine diplomatische Vertretung Deutschlands handelt: Da sind die Rechtsmittel eher dünn gesät, und es empfiehlt sich sehr, zu kooperieren, wenn man was von einem Konsulat oder einer diplomatischen Vertretung will. Die bekannte Leier „misse viel viel Ahbeid jede Tak fir Esse fir Kinder habe nix kenne geh Schule fir Deidsch lern“ lässt man da besser stecken, die hören die Leute dort nämlich jeden Tag ungefähr siebzig mal.
der Arbeitgeber sitzt im nichteuropäischen Ausland, sonst bräuchte der nachziehende Ehegatte ja kein Visum zur Familienzusammenführung. Und dieser Arbeitgeber wird den Deubel tun und seinen besten Sklaven mal eben so nach Täuschland ziehen lassen.
Dummerweise hat er genau über diese Arbeitszeiten eine schriftliche Bestätigung des Personalbüros seiner Arbeit vorgelegt,wenn sich das Konsulat da verschaukelt Vorkäme, wäre das schon sehr traurig,wenn nicht gar schon bedenklich.
Tja, da wird Dir dann doch nichts übrigbleiben als die Rechtsbehelfsbelehrung zu lesen, die auf dem Bescheid über die Ablehnung des Visaantrags steht. Dort steht nichts von der „Beschwerde“ als zulässiges und mögliches Rechtsmittel, sondern von den beiden Möglichkeiten der Remonstration und der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.
Wenn der Bescheid nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, gilt nichts anderes: Remonstration und Klage beim VG Berlin sind die beiden Mittel, die auch dann in Frage kommen, nur die Frist für die Remonstration ist dann ein bissele länger.
Vermutlich kommt jetzt im nächsten Schritt noch ein weiteres neckisches Detail des Sachverhalts, das bisher geheimgehalten wurde. Macht aber nichts, die möglichen Rechtsbehelfe kennst Du ja.
Nönöö, ich bin keine fette, plattfüßige Mami, die über ihr strahlendes Kind, das beim Metzger ein Stücklein Fleischwurst bekommen hat, ratternd, zischend und geifernd herfällt: 'WIE SAGT MAN??! WIE SAGT MAN???!!
Wofür Du Dich bei wem bedankst und wofür nicht, ist ganz Dir überlassen - es ist ein (zumindest in solchen Alltagsdingen) freies Land, in das Du Deinen Gatten gerne einladen möchtest. Ich habe Dir eine kleine Anleitung gegeben, wie man sowas wie Dein Vorhaben angehen kann - was Du damit machst oder auch nicht, ist Dein Bier.
Du kannst jemanden, der gezwungen wird, knapp neunzig Stunden in der Woche zu arbeiten, natürlich auch „Hobbyarbeiter“ nennen, aber ich glaube, „Sklave“ trifft es dann doch eher.