Ich habe auf einem Campingplatz einen Dauerstellplatz gebucht, aber noch nicht bezahlt. Danach wird seitens des Anbieters Insolvenzantrag gestellt. Der Insolvenzverwalter hat mir freigestellt, meinen Wohnwagen wieder abzuholen und mitgeteilt, daß seitens der Insolvenzverwaltung aus dem Vertrag keine Ansprüch gegen mich gestellt werden. Jetzt wird - ohne es mir mitzuteilen - der sog. Insolvenzbeschlag wieder aufgehoben, will heißen: der Betrieb wird erst einma weiter geführt. Lebt mein Vertrag wieder auf? Muß ich nun doch noch bezahlen, obwohl ich meinen Wohnwagen längst wieder abgeholt habe?
leider kann ich da nicht weiterhelfen
da werden Sie wohl warten müssen, ob Forderungen gegen Sie gestellt werden und sich dann einen Anwalt nehmen und dagegen an gehen.
Normal tritt in solchen Fällen die Rechtschutzversicherung ein.
Hallo,
während eines Insolvenzverfahrens Ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, sie könnten ihren wohnwagen abholen ohne daß kosten aus sie zukommen, und sie haben diesen abgeholt, sind damit alle forderungen gegen sie weg, da der Insolvenzverwalter für die zeit seiner wirkung rechtsverbindliche verfügungen treffen darf. haben sie jedoch nix schriftliches vom inso-verwalter, sondern nur eine mündliche verfügung, so müßten sie die aussage des inso-veralters sich nachträglich bescheinigen lassen, ansonsten würde ihr vertrag wieder aufleben.
freundlicher gruß michael
Also, das hört sich ja nach Insolvenzverschleppung an… Warum wird erst der Antrag gestellt und dann zurückgezogen? Wahrscheinlich ist gemeint, dass der Betreiber aus eigenen Mitteln seine vorläufigen Schulden begleichen konnte, so dass der Beschlag aufgehoben werden kann. Das heißt aber m.E. nicht, dass der Vetrag wieder auflebt. ich würde gar nichts machen, einfach abwarten. Wenn es etwas abzurechnen gibt, wird sich der Inosoverwalter schon melden (aber auch nur der!).
LG
Hallo Helmut,
nein, Sie haben ja schriftlich vom Insolvenzverwalter, daß keine Ansprüche gestellt werden und wenn der Wohnwagen schon wieder abgeholt wurde können somit auch keine Standgebühren verlangt werden.
Viele Grüße
Lore
Hallo,
bin mir nicht sicher aber ich denke wenn der Insolvenzverwalter schriftlich mitgeteilt hat das keine Ansprueche gegen sie bestehen koennen sie darauf vertrauen, auch wenn man vielleicht hinterher eine Loesung gefunden hat und die Insolvenz abgewendet werden konnte. Sollten doch noch Ansprueche angemeldet werden dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, eine kostenlose Beratung beim Rechtsanwalt einholen.
Hallo,
nein. Die Erklärung des Insolvenzverwalters ist bindend.
Sie müssen weder wieder zurück, noch müssen Sie bezahlen.
Viel Glück.