hi, ich habe ware aus china bestellt und einfuhrumsatzsteuer bezahlt…
jetzt hat mich meine steuerberaterin angerufen und mir gesagt das ich die einfuhrumsatzsteuer NICHT über das finanzamt zurückbekomme, sondern vom zoll vordern soll?!
weiss das einer genau?
weil wenn sie es bei der steuerlichen abrechnung als „zoll und einführ“ angiebt, wird es auch nicht mit der umsatzsteuer verrechnet, stimmt das wirklich so oder ist sie da einfach nur schlecht informiert?
bitte um schnelle antwort:frowning:
Hallo jobber2001,
hast du als Unternehmen oder als Privatperson aus China eingeführt?
Als Privatperson bist du der „letzte in der Kette“ und immer Zahler der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die letztendlich nichts anderes als die deutsche Umsatzsteuer ist. Dann gibt es weder vom Finanzamt noch vom Zoll etwas zurück.
Als Unternehmen kannst du die EUSt beim Finanzamt unter Vorlage des Steuerbescheides vom Zoll (Einfuhrabgabenbescheid) als Vorsteuerabzug geltend machen. Näheres findest auf der Seite der Zollverwaltung unter
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrums…
Der Zoll erstattet die EUSt grundsätzlich nicht. Insofern ist die Aussage deiner Steuerberaterin leider falsch. Sie kann es bei der Abrechnung wie soeben geschildert als Vorsteuerabzug darstellen und den Einfuhrabgabenbescheid als Nachweis vorlegen.
Grüße,
floyd_83
Guten Tag,
Wenn er denn zum vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies kann ich mir bei einem Neben/Kleingewerbe nicht vorstellen!