Wo bekomme Ich MP3s

Kennt vielleicht jemand die Page4All
Da gabs immer die Top50 als MP3. Sowas such ich, wo die aktuellen Lieder zum Download stehen.
Oder kennt ihr vielleicht noch andere gute MP3-Songs Seiten.

so pruede das klingt, aber illegale mp3sites hier zu promoten, finde ich nicht angebracht.

mfg
yuri

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ist das nicht verboten!!!

gruß

sonja
*dienämlichfindet das jeder Künstler auch sein geld bekommen sollte für die Nutzung seiner Künste*

ist das nicht
verboten!!!

Nicht so recht…

*dienämlichfindet das jeder Künstler auch
sein geld bekommen sollte für die Nutzung
seiner Künste*

Es gibt ja z.B. Lieder, die man nur als MP3 bekommen kann, dann gibt es ja noch die Möglichekit, sich das Herunterladen der MPs bezahlen zu lassen, oft sind es auch nur kurze Stücke der Lieder zum Reinhören und das was du meinst :wink: ist etwas komisch :wink: Du darfst sie runterladen, aber nicht bereitstellen oder so…
Wer weiss es genau?

bye, Vanessa

Gibt doch mal MP3 als Suchbegriff bei einer Suchmaschine z.B. www.yahoo.com ein.

…jetzt geht das schon wieder los !!
Ob das Promoten von MP3-Dl-Sites hier angebracht ist oder nicht, eines steht fest:
Das haben sich die Plattenfirmen selber eingebrockt(durch überhöhte CD-Preise).
Ist doch klar, dass sich der Konsument dann den billigeren Weg zu seiner Mucke wählt,
nämlich MP3-downloads.

Ende der Diskussion

Außerdem: Ich halte das Promoten von MP3-Sites hier auch nicht angebracht, aber aus einem anderen Grund: Wenn ich eine Site hier promote, dann ist sie morgen weg vom Fenster. Zero#kewl erhält die URL also per e-mail von mir.

Dr. Greenthumb

Ist doch klar, dass sich der Konsument
dann den billigeren Weg zu seiner Mucke
wählt,

hmmm, was ist denn da billiger dran ?
Was kostet es denn so ca. eine ganze CD übers Netz zu saugen ?
Ich bevorzuge da die Direktbestellung.
10 - 12 CDs im Mp3-Format auf einer CD zum Preis von 10 - 15 DM (inkl. Porto). Das ist billig.

Andreas

da ich hier gemäss yuri ja keine mp3 seiten anpreisen darf, nur soviel: geh doch mal bei IRC vorbeischauen, da findest du ziemlich viel infos wie und wo man mp3s bekommt…ich hab jedenfalls noch kein (!) lied gesucht, das ich nicht gefunden hätte…
gruss thomas

ich hab was gefunden…
Hallo leute, ich hab was zur rechtlichen Seite gefunden…
also die ganze Sache ist immer noch nicht 100%ig definiert, aber gewisse Seiten sind definitiv illegal (diese, die keine Gemagebüren abführen), dies trift auf die meisten kostenlosen Seiten zu.
Den Artikel hab ich angehängt, Ihr solltet ihn aber besser abspeichern, und offline lesen :wink:)
Gruß
Gerlinde

Hierzu ein Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz:
„§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:
Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen.“
„Demnach steht einem Besitzer eines im Sinne des §53 UrhG geistigen Eigentums (z.B. Schallplatten, CDs) das Recht zu, dieses zum Eigennutzen ohne finanzielle Hintergründe zu vervielfältigen.“
Das ist im Bezug auf MP3s so zu verstehen: Es ist generell vom Gesetz („auch gegen Widerspruch oder Vorbehalt des Inhabers der Rechte“) „erlaubt und auch gewollt“, daß der Besitzer z.B. einer CD sich diese auf MC, Minidisk oder eben im Computer aufnimmt, um diese zum privaten Gebrauch zu verwenden.
„Dazu gehört auch z.B. das Archivieren der eigenen CD-Sammlung im MP3-Format zum Abspielen auf dem eigenen Computer.“
Auch die GEMA sieht das so:
„Das Anfertigen von MP3-Dateien aus Tracks eigener CDs ist laut GEMA wie das Aufnehmen von Kassetten fürs Autoradio zu bewerten und ist somit für den privaten Einsatz erlaubt.“
MP3 im Internet
Ganz anders sieht die Rechtslage hingegen im Internet aus.
Hier drängt sich zum einen die Frage auf, ob MP3s im Internet bereitgestellt werden dürfen, zum anderen, ob im Internet - rechtens oder unrechtens - bereitgestellte Musikstücke heruntergeladen werden dürfen.

Bereitstellen
MP3s im Web zu kommerziellen und auch nicht-kommerziellen Zwecken zur Verfügung zu stellen ist laut Urheberrechtsgesetz grundsätzlich in Deutschland untersagt. Das heißt: Der Vertrieb von MP3-Songs ist ohne Zustimmung des Inhabers der Rechte gesetzwidrig. Dazu zählen Angebote zum Vertrieb und Vertrieb über WWW- oder FTP-Server. Tobias H. Strömer und Anselm Withöft stellen diesen Sachverhalt wie folgt dar:
„Unter den Schutz des Urheberrechtes fallen alle Arten von Musik, also leichte und ernste Musik, Improvisationen, Melodien und Themen. Die Untergrenze liegt dabei bei nur wenigen, einzelnen Tönen. Entsprechend verstößt derjenige gegen das Urheberrecht, der auf seiner Homepage etwa die neuesten Hits in Form einer MP3-Datei anbietet.“ Dies läßt sich durch § 53 Urheberrechtsgesetz „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ belegen, wonach zwar eine Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke zulässig ist, „die Vervielfältigungsstücke dürfen [jedoch] weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.“
In dieser Frage sind sich alle Quellen einig:
„Was man nicht darf: Eigene erstellte MP3-Songs im Internet oder in einer anderen Art und Weise zur Verfügung stellen.“„Das Hochladen von MP3-Songs ins Internet verletzt das Urheberrecht und ist somit verboten - es sei denn, man verfügt selbst über alle Rechte an den Songs“, denn natürlich ist das Bereitstellen von eigenen und/oder urheberrechtsfreien Musikstücken erlaubt.
In letzter Zeit hört man auch immer mehr von sogenannten „kommerziellen MP3-Seiten“, die Musikstücke gegen Gebühr zum Download anbieten. Vorausgesetzt daß die Betreiber GEMA-Gebühren (für den Fall daß der Sitz der Firma in Deutschland ist) abführen und damit der Urheber der Musikstücke eine angemessene Vergütung erhält, ist dies einem „Mail-Order“ einer CD, wie z.B. bei http://www.cdnow.com/ oder http://www.mcy.com gleichzusetzen und damit erlaubt.
Herunterladen
"Im Internet gibt es momentan MP3-Musik in drei Kategorien:

  1. Copyrightfreie Musikstücke,
  2. Kommerzielle MP3-Stücke,
  3. Webseiten mit illegalen Raubkopien.

Das Herunterladen copyrightfreier Musikstücke, wie z.B. bei http://www.mp3.com oder http://www.music4free.com,ist rechtlich unproblematisch, da sie, wie der Name schon sagt, copyright-frei sind und „nach Herzenslust kopiert werden dürfen“.
Auch der Download kommerzieller MP3-Stücke gegen Gebühr, wie etwa bei http://www.vibrationnation.com/ oder http://www.goodnoise.com/, ist ohne Zweifel rechtens, da ja der Urheber Tantiemen für den Download seines Liedes erhält.
Strittig ist es hingegen, ob es strafbar ist, Musikstücke von illegalen Webseiten mit Raubkopien downzuloaden.
So liest man vielfach auf diesen Seiten, daß man die Dateien 24 Stunden auf seinem Rechner speichern darf, sie aber dann löschen oder die CD kaufen müsse.
Oliver J. Süme geht sogar noch weiter: "Der Nutzer, der sich Musik aus dem Web kopiert, um sie zu Hause im Wohnzimmer hören zu können, genießt das Privileg des § 53 Abs.1 UrhG: Danach ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch herzustellen. Hier besteht also keine Gefahr, solange die Titel in den eigenen vier Wänden verbleiben und nicht weiter vervielfältigt werden.
Hierdurch läßt sich auch erklären, warum sowohl PC- als auch Musik-Fachzeitschriften in den letzen Monaten detaillierte Anleitungen gaben, wie man wo im Internet illegale MP3s finden kann.
So zum Beispiel auch die Zeitschrift PC-Welt in der Märzausgabe 1999: Überschrift: "So kommen sie preiswert an Musik! (…) [Im Text:] Wie komme ich im Internet an MP3-Dateien? Fahnden Sie doch einfach mit einer Suchmaschine wie http://www.altavista.de nach dem Begriff ‚+MP3’. Sie erhalten Unmengen von Fundstellen.
Auch auf die Shareware MP3-Wolf (http://www.trellian.com/mwolf/), eine lokale Suchmaschine, die auf MP3s spezialisiert ist, wird hingewiesen.

Auch Stefan Bechthold bestätigt diese Auslegung des § 53 UrhG, beurteilt diesen Umstand allerdings eher kritisch: "Heutzutage stellt sich das Problem der Beschränkung des Vervielfältigungsrechts erneut: Betrachtet man Online-Medien wie das Internet, so stellt praktisch jede Nutzung dieser Dienste eine Vervielfältigung iSd § 16 UrhG dar, bei privaten Endverbrauchern wird jedoch meist die Schranke des § 53 I UrhG eingreifen. Auch bei Offline- Medien wie CD-ROM-Datenbanken und Texten auf CD-ROM, die kein Computerprogramm iSd §§69a ff. UrhG sind, greift § 53 I UrhG, so daß private Benutzer die geschützten Werke vervielfältigen können, ohne daß dies der Urheber verhindern kann. In beiden Fällen ist es derzeit zumindest zweifelhaft, ob die Vergütungspflicht der §§ 54, 54a UrhG eingreift[99], so daß der Urheber u.U. nicht einmal eine Vergütung erlangen würde. Will man das Vervielfältigungsrecht im digitalen Zeitalter nicht zur Makulatur verkommen lassen, muß man über eine eventuelle Anpassung der §§ 53ff. UrhG nacdenken.

MOD:Re: …jetzt geht das schon wieder los !!

Ob das Promoten von MP3-Dl-Sites hier
angebracht ist oder nicht, eines steht
fest:
Das haben sich die Plattenfirmen selber
eingebrockt(durch überhöhte CD-Preise).
Ist doch klar, dass sich der Konsument
dann den billigeren Weg zu seiner Mucke
wählt,
nämlich MP3-downloads.

Ende der Diskussion

Eben nicht, der Künstler kann nichts dafür, er liefert sein Werk, und kann auch Bezahlung verlangen (oder würdest Du gerne umsonst arbeiten)!

Und verlinken von illegalem Inhalt ist auch strafbar, also muß ich solche Links auch löschen!

natürlich gibt es auch legale MP3 Seiten, aber die sind meist gebührenplichtig (wer soll die Gemagebühren sonst zahlen?).

Gruß
Gerlinde

Gerlinde:

Anscheinend habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt. Tatsache ist, dass die Künstler immer die ‚angeschmierten‘ sind. Der grösste Teil der verkauften Tonträger fließt direkt in die Kassen der Plattenfirmen und nicht in die Taschen der Künstler. Hoffentlich bricht jetzt nicht dein Weltbild zusammen, aber so ist es eben - leider.

Dr. Greenthumb™

Hallo,

Anscheinend habe ich mich nicht präzise
genug ausgedrückt.

Doch…

Tatsache ist, dass die
Künstler immer die ‚angeschmierten‘ sind.
Der grösste Teil der verkauften Tonträger
fließt direkt in die Kassen der
Plattenfirmen und nicht in die Taschen
der Künstler. Hoffentlich bricht jetzt
nicht dein Weltbild zusammen, aber so ist
es eben - leider.

Das heißt aber nicht, dass wir so was auch noch unterstützen müssen…
nach Deiner Rechnung bekommt der Künstler nicht einmal das bißchen, was die Plattenfirmen über lassen…
Gruß
Gerlinde

hallo!

Wieso illegale??
Hat er/sie etwas von illegalen Seiten gesagt??
naja versuche es mal hier
www.mp3.com
www.mpex.net suchmaschine(alle vereinigt) für ftp seiten!
Das wars

Phil

mp3hitz.tsx.org !!! stand doch im Stern! [ni]
ni heißt „nothing inside“ :wink:

hier gibts welche!!! Und jetzt Ruhe!!!

http://charthitz.x2.nu/