Familie A (2 Personen):
Frau A bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente, die gerade wieder beantragt werden musste.
Herr A ist arbeitsunfähig, bekommt aber aus vielen Gründen (würde den Rahmen sprengen) noch keine Rente.
Als Frau A kurzzeitig auf Hartz IV angewiesen war, bekam sie ca. 69 € mehr als jetzt.
Wohngeld wurde abgelehnt, obwohl der Online-Rechner 50 € errechnet hatte. Widerspruch war zwecklos.