Hallo.
In dem Fall, daß bei einem verheirateten Paar mit drei kleinen Kindern unter sechs Jahren, der Mann die Trennung wollte und angedroht hätte, bis auf’s Blut um die Kinder zu kämpfen;
Wo blieben in der Regel die Kinder? Bei der nicht berufstätigen Mutter, die sich eh permanent um die Kinder gekümmert hätte, oder hätte der voll berufstätige Vater die Möglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne weiteres für sich zu bekommen?
Danke für Anregungen und Meinungen!
LG senseo72
Familiengerichte sind nicht umsonst überarbeitet!!!
Die Frage kann nicht pauschal geklärt werden. Es muss jeder einzelne Fall betrachtet werden.
Lutzie
… nicht zu vergessen, dass das auch keine Entscheidung auf Ewigkeit ist, weil sich das mit dem Aufenthalt bei dem einen oder anderen Elternteil auch noch immer wieder ändern kann, wenn die Kinder alt genug sind, um selbst mitzureden.
VG
EK
Hallo.
Was denkt ihr denn, was die logischste Lösung wäre?
LG senseo72
Wie gesagt hängt das von den -privaten- Umständen des Einzelfalls ab, generell kann man da keine Aussage treffen. Um eine Prognose tätigen zu können müsste du diese hier posten, und so privaten Dinge sollte man nie, nie, nie im Internet veröffentlichen.
höchst wahrscheinlich…
Hallo.
Was denkt ihr denn, was die logischste Lösung wäre?
LG senseo72
bleiben die kinder bei der mutter. so ist es jedenfalls die regel. wenn einer mutter das sorgerecht aberkannt, und auf den vater übertragen wird, muss schon etwas gravierendes vorgefallen sein.
closeup
Hallo,
es muss kein Sorgerecht aberkannt werden. Dem Vater kann auch nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuerkannt werden.
Außerdem: verdient der Vater so viel, dass die Mutter weiter ohne Berufstätigkeit sein kann? Ich spreche nicht vom Kindesunterhalt - den er vielleicht schon nicht mehr voll bezahlen kann - sondern davon, ob er für die Mutter Unterhalt bezahlen kann und evtl. auch zahlen muss.
Damit die Streitereien um die Kinder aufhören: eine vernünftige Umgangsregelung - zur Not unter Mithilfe einer Mediation - vereinbaren.
Wenn die Eltern eine Umgangsvereinbarung machen, verliert der Vater vielleicht die Angst, dass er seine Kinder verlieren könnte und ist eher bereit, nicht um das ABR und/oder die Alleinsorge zu kämpfen.
Gruß
Ingrid