Wo bleiben medizinische Akten?

Guten Tag,

würde gerne wissen, wo medizinische Akten hingelangen, wenn der Hausarzt die Praxis schließt und es keinen Nachfolger gibt, d.h. die Praxis nicht durch einen anderen Arzt übernommen wird.

Werden die Akten vernichtet, oder werden diese irgendwo eingelagert? Wenn ja, wie lange? Habe ich die Chance meine Akte ausgehändigt zu bekommen?

Vielen Dank…

Hi,

i.d. Regel sollten die Akten mittels Schredder vernichtet werden.

Ohne Unterstelung: Meistens landen die im ganz normalen Papiercontainer.

Gruß
Kuddenberg

hi,

also solange die Praxis noch nicht geschlossen wurde, kannst du ganz einfach mal Nachfragen, dann bekommst du deine Akte. Ist die Praxis schon zu, hat der Arzt in der Regel mit seinen ehem. Angestellten noch einige Tage zu Tun, alle Medikamente vernichten zu lassen oder zurück zu schicken, also stehen auch da die Chancen noch recht gut.

Allerdings wäre es nur logisch, wenn die Akte ungefragt an den Patienten ausgehändigt wird bzw. der Patient gefragt wird, an welchen Arzt die eigene Akte weitergegeben werden soll. Ist das nicht der Fall, gehe ich aber davon aus, dass die Akte NICHT vernichtet wird. Das wäre ja geradezu leichtsinnig. Wenn ein Patient einen komplizierten Krankheitsverlauf hat und der neue Arzt weder Anhaltspunkte zum aktuellen Stand der Behandlungen noch ein ausgearbeitetes Behandlungskonzept vorliegen hat, ist es schwierig, vermutlich gar unmöglich, die Heilung optimal weiter verlaufen zu lassen.

Deshalb wird der Arzt wohl nicht den Shredder anschmeißen und die Akten zu Konfetti verarbeiten…

Viele Grüße,
Max

Hallo, da meine Ärztin gerade in Rente ging kann ich zumindest sagen, wie sie es handhabte. Zum einen hat sie jedem Patienten seit Anfang des Jahres, also gut 1/2 Jahr vorher, sehr eindringlich gesagt, dass und wann sie in Rente geht. Das Jahr zuvor hat sie schon durchblicken lassen, dass sie im nächsten Jahr zumacht und man sich schon mal nach Alternativen umschauen sollte. Wo es sich anbot hat sie die letzten Jahre durch geschickte Überweisungen u. Empfehlungen einen an günstig gelegene und passende Ärzte verwiesen, damit mandie mal beschnuppern kann. mich zB. an einen bestimmten grad nötigen Spezialisten der eine Gemeinschaftspraxis mit seiner Frau hat, die Allgemeinärztin und Bonusberechtigt für meine KV ist. An Zufall mochte ich da nicht mehr so recht glauben. Eine Chronisch kranke Freundin hat sie mit deren Umzug bereits an eine wohnortnahe Fachärztin weitergereicht, schon ca. 5 Jahre vor Schluß.
Und dann wie gesagt das letzte halbe Jahr hat sie jedem das Angebot gemacht, seine Krankenakte abzuholen oder den neuen Arzt mitzuteilen, damit sie dahingeschickt wird.

Alles was überbleibt, weil die Patienten in der Auflösephase nicht mehr kamen oder so, geht als Nachlass an die Ärztekammer, wo es solange aufbewahrt bleibt, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. 10 Jahre glaub ich

Jeder weiterbehandelnde Arzt kann also dort anfragen und die jeweilige Akte bekommen.

Und dann gab es da noch etwas mit der Paxiszulassung. Also ihre Zulassung und damit alles was mit ihrer Kassenpraxis zu tun hat geht an einen bestimmten Arzt, der ab nun für einen zuständig ist, wenn man sich nicht was neues sucht. Oft ist das der direkte Nachfolger und die Praxis läuft weiter. Bei ihr ist es eine andere Praxis, die das übernommen hat.
Das ist so ähnlich wie bei einer Urlaubsvertretung, der AB
nennt den Arzt und an ihrer Tür ist ein Schild.

Bis denn

Hallo Lendzy,

Dein behandelnder Arzt hat die Pflicht, die Dich betreffenden Behandlungsunterlagen maximal 10 Jahre nach Abschluß der letzten Behandlung aufzubewahren. Diese Aufbewahrungspflicht endet nicht mit der Beendigung der beruflichen Tätigkeit Deines behandelnden Arztes!!!

Deine Behandlungsunterlagen verbleiben entweder in der alten Praxis wenn sie denn an einen Nachfolger übergeben wurde und zwar unter Verschluß: der neue Kollege darf nur mit Deinem ausdrücklichen Einverständnis darauf zu greifen, oder für den Fall daß die Praxis aufgelöst wurde ohne weitergeführt zu werden muß Dein ehemals behandelnder Arzt die Akten privat aufbewahren.

Die Privatadresse Deines Arztes (wenn Du sie nicht kennst) kannst Du nur über die zuständige Ärztekammer erfragen. Ist Dein behandelnder Arzt verstorben, geht die Aufbewahrungspflicht an seine Erben über.

Du hast im übrigen nur Anspruch auf eine kostenpflichtige Kopie Deiner Akte (nicht auf das Original).

Nur in ganz seltenen Fällen werden die Akten bei der zuständigen Ärztekammer aufbewahrt (Behandler verstorben ohne Erben o.ä.) und auch dann kann nicht der nachfolgende Behandler darauf zu greifen, sondern nur Du.

Die Akten dürfen jedenfalls nicht vernichtet werden.

Wenn dies jemand vor Ablauf der 10-Jahresfrist tun sollte, macht er sich strafbar.

Gruß
Gero

Der Arzt muss besstimmte Dokumente, bis zu 10Jahre aufheben, ich würd bei ihm einfach mal anfragen ob er deine Akte noch hat und dann ne Kopie anfordern.