Bezugnehmend auf dein anderes Posting: kann man denn
Geldbeträge einfach „ausbuchen“?? Würde mich wundern!Genau das passiert (wie ja auch mit Kassenfehlbeträgen).
Da man aber nie genau sagen kann, wie hoch der Überschuss ist
(wer weiss schon, welcher Anteil des Habenbestandes nur noch
nicht ausgegeben, welcher verloren, welcher gestohlen wurde),
gibt es die Empfehlung nach 4 Jahren diese Beträge über
sonstige Erträge auszubuchen, wodurch die Bank diese
versteuern muss.
Ah, dann habe ich nur das Wort „ausbuchen“ nicht verstanden (ich bin nicht vom Fach). Wenn ein Ertrag daraus wird, verstehe ich es.
Viele Grüße,
Sebastian