Stimmt es, dass man mit dem Fahrrad nicht auf dem Gehweg fahren darf, auch wenn kein Fahrradweg vorhanden ist? Auf welchen Straßen darf man überhaupt Fahrrad fahren und ab welchem Alter auch alleine (Kinder)? Wie lauten diesbezüglich die korrekten Verkehrsvorschriften? Herzlichen Dank für Aufklärung.
Sorry…aber da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo und guten Tag,
tut mir wirklich sehr leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Norbert
Hallo
das ist die Regel; steht so bei Wikipedia „Gehweg“
„Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Dies ergibt sich aus § 2 StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen…“. Kraftfahrzeugen ist laut § 12 StVO auch das Parken auf Gehwegen verboten, Fahrräder dürfen jedoch auf Gehwegen abgestellt werden, wenn der Verkehr nicht behindert wird. [1] Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit Fahrrädern. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist dann besondere Rücksicht zu nehmen.“
Also: bis 8 Jahre muss man, bis 10 darf man auf dem Bürgersteig fahren. Da ist die Gesetzeslage. Es gibt Regionen mit wenig Radwegen, wo die Polizei das offen toleriert, wenn auch Erwachsene auf dem Bürgersteig (Gehweg) mit dem rad fahren.
Mit freundlichen Grüßen
rudi haase
Ja,das stimmt.Sobald kein Fahrradweg vorhanden ist muss man auf der Straße fahren.Kinder dürfen erst mit 12 Jahren allein auf der Straße fahren und ihre Fahrradprüfung bestanden haben .Eigentlich auf allen Straßen außer da wo ein Verkehrsschild Farradfahrer absteigen steht und natürlich auf der Autobahn.
Halo,
ich würde hier Freund und Helfer - Polizei - fragen.
Die sind am besten unterrichtet und auf den aktuellen Stand.
LG
Karsten