Hallo,
Kunde A mit Wohnsitz in AA will Händler B mit Sitz in BB verklagen, da dieser sich weigert den im Internet erworbenen Artikel zu reparieren oder zu tauschen obwohl dieser defekt („Dead on delivery“) ist.
Gerichtsstand dürfte nun vermutlich der Sitz des Händlers sein.
Soll sich Kunde A nun einen Anwalt bei sich zu Hause nehmen oder ist es geschickter einen Anwalt in der Nähe des Händlers B zu nehmen.
Hat da wer Erfahrungen?
Viele Grüße
Lumpi