Hallo Arbeitsrechtler, Arbeitnehmer und gleichgesinnte…
Folgendes Problem:
der handwerkliche Ausbildungsbetrieb eines 16-jährigen Azubis "verplant " diesen in seinen überregionalen Arbeitseinsätzen so intensiv, daß dieser nicht dem Berufschulunterricht folgen kann.Der Betrieb will ihn dafür in der Schule entschuldigen. Desweiteren fallen regelmäßig Überstunden an, die das ( Über- ) Stundenkonto stetig ansteigen lassen.
Trotz gemeinsamen Gespräches wiederholen sich die Vorgänge. Da es sich eindeutig um Verstöße gegen das Jugenarbeitsschutzgesetz handelt stellt sich hier die Frage, welcher Behörde bzw. wem man das melden kann. Denn so kann es nicht weitergehen…
beim Handwerk ist es natürlich die Handwerkskammer und beim Handel und der Industrie die Industrie- und Handelskammer (IHK), außerdem noch die Aufsichtsbehörden für Arbeitszeit je nach Bundesland(Bezirksregierungen, Gewerbeaufsicht).
Die Kammer ist aber erst einmal ein guter Plan, wenn nämlich das Unternehmen dauernd das BBiG missachtet, wird ihm ggf. sogar das Recht zur Ausbildung aberkannt. Das wäre für die Nachwuchsplanung eines Unternehmens fatal, weil sie sich nur noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bedienen könnten.
Kammer ist ein richtiger Tip, führt aber u.U. nicht unbedingt weiter, weil die nicht immer neutral sind, besonders wenn der betroffene AG als Person da eine wichtige Rolle spielt.
Gewerbeaufsichtsamt wäre mein Tip gewesen - für den Verstoß gegen das JArbSchg; für den Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag (BBiG; Verpflichtung des Ausbildenden, den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen) würde ich mich parallel noch an den Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer der Berufsschule wenden. Wenn die rumzicken sollten (was ich für unwahrscheinlich halte), ist das Schulamt noch eine Anlaufstelle. Und ich würde dringend empfehlen, zu einer Gewerkschaft zu gehen und Mitglied zu werden. Das kostet im Monat so viel wie zwei Cola und schließt Unterstützung in solchen Fällen ein. Rechtsschutz wird zwar in der Regel erst nach einer Wartezeit gewährt, bei Azubis wwerden aber auch Ausnahmen gemacht.
Übrigens: Wenn wegen der versäumten Berufsschule die Abschlussprüfung in die Hose gehen sollte, wird der Ausbildende schadenersatzpflichtig - in der Regel in der Höhe der Differenz zwischen dem Gesellenlohn und der Ausbildungsvergütung für die Zeit bis zum Bestehen der Abschlussprüfung. Das mal gegugelt, ausgedruckt und unauffällig an einer Stelle verloren, wo der Chef ab und zu vorbeigeht, könnte schon Wunder wirken. Was nicht heißt, dass man den oben geschrobenen Rest nicht unternimmt.
Ergänzung: Das Versäumen des Berufsschulunterrichts kann auch ein Verstoß gegen das Schulgesetz sein. Je nach Bundesland sind Auszubildende schlicht und ergreifend schulpflichtig.